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dbb knickt im Streit mit GDBA vor Landgericht Frankfurt ein

Frankfurt/Main (ots) – Der Deutsche Beamtenbund hat heute durch seinen Anwalt vor dem Landgericht Frankfurt erklären lassen, die Mitgliederdaten der Verkehrsgewerkschaft GDBA nicht mehr für Anschreibeaktionen zu nutzen. Damit wurde einer der Punkte, die die GDBA in ihrer einstweiligen Verfügung beantragt hat, vom dbb bereits anerkannt.

Im Streit um den offensichtlich rechtswidrigen Rauswurf aus dem dbb, hatte die GDBA mehrere einstweilige Verfügungen vor verschiedenen Gerichten beantragt. In Frankfurt sollte dem dbb zum einen untersagt werden personenbezogene Daten der GDBA für Anschreibeaktionen zu nutzen. Auch wehrt sich die GDBA gegen Behauptungen des dbb, ein Zusammenschluss mit der Transnet sei bereits vollzogen.

"Nach der heutigen Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt bin ich zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt werden wird", sagte GDBA-Chef Klaus-Dieter Hommel. Der Vorsitzende Richter habe immer wieder erkennen lassen, dass er in der augenblicklichen Diskussion um die Gründung einer neuen Gewerkschaft noch keinen Zusammenschluss erkennen kann". Genau das war vom dbb behauptet worden.

Um an der Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt dabei sein zu können, hat der Vorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA auf die Teilnahme an der Jahrestagung des dbb verzichtet. "Wir sind zwar kurzfristig wieder nach Köln eingeladen worden", machte Hommel deutlich, für unsere Arbeit war es aber wichtiger, die Einschätzung des Gerichts in dieser Frage zu hören".

Hommel warf dem Vorsitzenden des dbb, Peter Hessen in diesem Zusammenhang vor, mit seinen Aktionen der Gewerkschaftsbewegung insgesamt geschadet zu haben. Durch das Anschreiben des Beamtenbundes hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA bis heute rund 2000 Mitglieder verloren. "Ich fürchte, ein Großteil dieser Menschen wird nie wieder in eine Gewerkschaft eintreten. Viele sind den ganzen Hickhack einfach leid sind", machte Hommel deutlich.

"Dass der Vorsitzende eines Spitzenverbandes Mitglieder ihrer gewerkschaftlichen Heimat beraubt, nur um eigene Machtinteresse durchzusetzen, ist für mich völlig unverständlich. Die Frage, ob das im Sinne des dbb ist, wird uns Peter Heesen noch beantworten müssen", so Hommel.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt zur heutigen Anhörung wird am Freitag, den 15. Januar gesprochen.

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