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Duisburg: Wahl zum Integrationsrat

Duisburg – Bereits am kommenden Wochenende, also am 8. und 9. Januar bekommen die Duisburger Ausländer und Ausländerinnen (ab 16 Jahre) Benachrichtigungskarten für die Wahl zum Integrationsrat am 7. Februar zugesandt. Der neue Rat erhält 18 Sitze für die gewählten Mitglieder und neun weitere Sitze, die vom Rat der Stadt Duisburg vergeben werden.

Deutsche Duisburgerinnen und Duisburger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und nach dem 7. Februar 2005 eingebürgert wurden, sind wahlberechtigt. Dazu muss aber ein entsprechender Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt werden. Die Möglichkeit der Briefwahl besteht zum ersten Mal für die Wahl einer Migrantenvertretung in Duisburg und wird stark in Anspruch genommen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Online-Anträge sind, wie bei der Kommunalwahl, ebenfalls möglich.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass auch bei den Briefwählerinnen und Briefwählern die Wahlrechtsgrundsätze gelten, das heisst der Stimmzettel muss unbeobachtet gekennzeichnet werden (Wahlgeheimnis), man muss sich einer Beeinflussung entziehen (Freiheit der Wahl) und vor allem muss der Stimmzettel persönlich angekreuzt werden (persönliches Wahlrecht). Dies müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler auf der Rückseite des Wahlscheines an Eides statt versichern. Briefwahl-unterlagen dürfen daher nicht an andere Personen weitergegeben werden. Nur wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht selbst dazu in der Lage ist oder des Lesens unkundig ist, darf sich von jemand anderem bei der Stimmabgabe helfen lassen.
Für den direkten Gang zur Urne stehen am 7. Februar für ca. 59.600 Wahlberechtigte insgesamt 43 Wahllokale in Duisburg

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