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BA: Vorwürfe gegen BA-JOBBÖRSE falsch und kontraproduktiv

Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit
Image via Wikipedia

Nürnberg (ots) – Mit den aktuellen öffentlichen Vorwürfen gegen die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) treffen die Kritiker den Falschen. Bei den Missbräuchen handelt es sich um Einzelfälle. Die BA ist hierbei Opfer teilweise krimineller Machenschaften – und nicht Täter. Zudem hat der jüngst aufgedeckte Missbrauchsfall, bei dem ein Anbieter mehr als 2.000 Stellen geschaltet hatte, um an Daten von Bewerbern zu gelangen, vor allem eines bewiesen: Die Kontroll- und Sicherheitssysteme der BA funktionieren. Die Forderungen nach einer Einstellung der JOBBÖRSE sind überzogen und verunsichern Arbeitsuchende und Arbeitgeber. Die BA hält nochmals fest: Die Einhaltung des Datenschutzes in der JOBBÖRSE wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz regelmäßig überprüft. Das Verfahren in der JOBBÖRSE ist sicher und entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes. Die BA investiert erhebliche Ressourcen in die Sicherstellung der Seriosität der JOBBÖRSE und führt umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Täglich werden von Arbeitgebern selbst eingestellte Stellenangebote einer grundlegenden systematischen Prüfung unterzogen. Um die Datenqualität weiter zu verbessern und etwaige Missbrauchsmöglichkeiten der JOBBÖRSE auf ein Minimum zu reduzieren, wird seit einiger Zeit auch eine Prüfung der Arbeitgeber vor Freischaltung mittels der PIN durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob der Arbeitgeber der BA bekannt ist und Einträge in der zentralen Betriebedatenbank vorliegen. Sollte festgestellt werden, dass der Arbeitgeber hier nicht vorhanden bzw. die „Arbeitgebereigenschaft“ nicht auf andere Art und Weise nachgewiesen ist, wird zu dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen. Arbeitgeber, die einen Nachweis nicht

erbringen, erhalten keine PIN zur Freischaltung ihres Benutzerkontos. Von den insgesamt mehr als 200.000 in der BA-JOBBÖRSE enthaltenen Stellenangeboten, die Arbeitgeber selbst – also ohne Einschaltung einer Arbeitsagentur – eingestellt haben, haben sich aktuell gut 3.000 als unseriös erwiesen. Einen Missbrauch durch unseriöse Anbieter als „Datenskandal“ zu bezeichnen, geht völlig an den Fakten vorbei. Die BA muss im Rahmen ihres Online-Angebotes Nutzen und Risiken abwägen. Im Falle der JOBBÖRSE ist vor allem wichtig, die Einstiegshürde für Arbeitgeber möglichst niedrig zu halten, damit viele Stellenangebote eingestellt werden. Die hohen Nutzungszahlen bestätigen, dass diese Strategie richtig ist. Bei den täglichen Prüfungen der von Arbeitgebern ohne Einschaltung einer Arbeitsagentur eingestellten Stellenangebote waren lediglich ca. 1 Prozent unseriös und wurden sofort aus der Veröffentlichung genommen.


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