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Inklusive Bildung: Elternwahlrecht ist gut, aber keinesfalls ausreichend

Einschulung 2008
Image by schule.siedenburg via Flickr
Berlin (ots) – Anlässlich der Ankündigung von NRW-Schulministerin Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den Förderort einräumen zu wollen, erklärt Adolf Bauer:
Das Elternwahlrecht ist ein guter, jedoch keinesfalls ausreichender Schritt.
Das Wahlrecht bedeutet eine Erleichterung für Eltern, die schon heute für ihr behindertes Kind einen Platz in der Regelschule wünschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Kinder mit Behinderungen gegen den Willen der Eltern Sonderschulen besuchen müssen – hier kann das Elternwahlrecht Abhilfe schaffen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, ihrer Ankündigung zügig Taten folgen zu lassen und die gesetzlichen Regelungen umgehend zu verankern.
Das Elternwahlrecht ist jedoch keinesfalls ausreichend, um ein inklusives Bildungssystem in Deutschland, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, zu verwirklichen. Dazu braucht es strukturelle
Veränderungen in den Regelschulen. Die Schulen müssen die Voraussetzungen schaffen, damit gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder möglich wird.
Der Handlungsbedarf ist groß. Die Regelschulen müssen lernen, mit Vielfalt umzugehen. Sie müssen Kinder mit Behinderungen willkommen heißen statt auszusortieren. Sie müssen Unterstützungsangebote für behinderte Kinder etablieren, neue Unterrichtsformen entwickeln, sich für externe Hilfesysteme öffnen und diese an die Schulen holen. Nicht zuletzt müssen die Regelschulen barrierefrei werden.
Denn was nützt das Elternwahlrecht, wenn der Weg zur Regelschule bereits an der Schultreppe endet?

Berlin (ots) – Anlässlich der Ankündigung von NRW-Schulministerin Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den Förderort einräumen zu wollen, erklärt Adolf Bauer:

Das Elternwahlrecht ist ein guter, jedoch keinesfalls ausreichender Schritt.

Das Wahlrecht bedeutet eine Erleichterung für Eltern, die schon heute für ihr behindertes Kind einen Platz in der Regelschule wünschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Kinder mit Behinderungen gegen den Willen der Eltern Sonderschulen besuchen müssen – hier kann das Elternwahlrecht Abhilfe schaffen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, ihrer Ankündigung zügig Taten folgen zu lassen und die gesetzlichen Regelungen umgehend zu verankern.

Das Elternwahlrecht ist jedoch keinesfalls ausreichend, um ein inklusives Bildungssystem in Deutschland, wie von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, zu verwirklichen. Dazu braucht es strukturelle

Veränderungen in den Regelschulen. Die Schulen müssen die Voraussetzungen schaffen, damit gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder möglich wird.

Der Handlungsbedarf ist groß. Die Regelschulen müssen lernen, mit Vielfalt umzugehen. Sie müssen Kinder mit Behinderungen willkommen heißen statt auszusortieren. Sie müssen Unterstützungsangebote für behinderte Kinder etablieren, neue Unterrichtsformen entwickeln, sich für externe Hilfesysteme öffnen und diese an die Schulen holen. Nicht zuletzt müssen die Regelschulen barrierefrei werden.

Denn was nützt das Elternwahlrecht, wenn der Weg zur Regelschule bereits an der Schultreppe endet?

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