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Das Erste: Stellungnahme des ARD-Chefredakteurs Thomas Baumann zu den Vorwürfen gegenüber ARD und ZDF

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München (ots) – „Bedauerlicherweise hat der Bundestagspräsident in seiner Attacke auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht erwähnt, dass der Ereignis- und Dokumentationskanal ‚Phoenix‚ ein öffentlich-rechtlicher Kanal von ZDF und ARD ist. ‚Phoenix‘ hat die konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages heute in voller Länge live übertragen. Damit sind die öffentlich-rechtlichen Sender ihrer Informationspflicht durchaus nachgekommen.

Grundsätzlich besteht zwischen dem ZDF und der ARD eine Übereinkunft, dass Bundestagssitzungen, die außerordentliche Brisanz und Spannung versprechen, jeweils von dem Kanal live gesendet werden, der in der

jeweiligen Sendewoche kein ‚Morgen‘- und ‚Mittagsmagazin‘ produziert.

So hat Das Erste in diesem Jahr drei Sitzungen des Bundestages live übertragen: – 14. Januar: Debatte um das Konjunkturpaket – 27.Januar: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus – 8. September: Regierungserklärung zum Afghanistan-Einsatz und Aussprache darüber

Im konkreten Fall hätte sich auch das Erste Deutsche Fernsehen, das in dieser Woche nicht mit der Live-Berichterstattung aus dem Bundestag betraut ist, gegen eine Übertragung dieser konstituierenden Sitzung entschieden. Die Konstituierung des Bundestages ist zweifellos politisch wichtig. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte lehrt aber, dass es sich eher um einen organisatorischen Akt handelt. Es ging heute im Wesentlichen nicht um politische Inhalte und das Ringen darum. Aus diesem Grund halte ich die Live-Berichterstattung in ‚Phoenix‘ für absolut ausreichend.“

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