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Bundestag rehabilitiert „Kriegsverräter“ der Wehrmacht

Berlin (dts) – Der Bundestag hat die von der NS-Justiz als „Kriegsverräter“ verurteilten Wehrmachtsangehörigen rehabilitiert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist heute einstimmig vom Parlament angenommen worden. Damit wurde ein Schlusspunkt unter die jahrzehntelange Diskussion um die Aufhebung der Wehrmachtsurteile gesetzt. Bei der Diskussion wurde vor allem um die Pauschalität einer derartigen Entscheidung gestritten. Bundesjustizministerin

Brigitte Zypries bestärkte, dass „auch wenn vielleicht nicht alle, die wegen Kriegsverrat zum Tode verurteilt wurden, politische Widerstandskämpfer gewesen sind, so waren sie doch alle Opfer einer verbrecherischen Justiz“. Die Verurteilung als „Kriegsverräter“ ist im Nationalsozialismus häufig gegen Kritiker eingesetzt worden. Vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht wurden nach neuesten Forschungserkenntnissen aufgrund dieser Strafvorschrift zum Tode verurteilt. „Mit der pauschalen Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter stellen wir die Ehre und Würde einer lange vergessenen Gruppe von Opfern der NS-Justiz wieder her“, würdigte Zypries den Beschluss.

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