Die Patienten seien extrem verunsichert und das Vertrauen zu Arzt bzw. Klinik nachhaltig gestört. Grund: Es geht ums Geld und nicht um die Qualität der Behandlung. „Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen“, betont Schmitz-Elvenich. Wird den IKKn ein Fall von illegalen Zahlungen bekannt, erstatten sie umgehend Strafanzeige.
„Wenn ein Arzt einen Patienten überweist oder ein Arzneimittel verordnet, hat er sich am Wohl des Patienten zu orientieren und nicht am eigenen Verdienst“, untermauert der Korruptionsbeauftragte. Macht der Arzt dies nicht, ist das aus Sicht von Schmitz-Elvenich „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“.
Dabei ist es gleichgültig, ob der Krankenkasse ein finanzieller Schaden entsteht oder nicht: „Es geht darum, das Vertrauen der Patienten zu schützen, die eine Anrecht darauf haben,
die richtige und notwendige Behandlung zu bekommen. Es ist so, als würde ein Bauunternehmer einen Architekten schmieren, um einen Auftrag zu erhalten. Das ist genauso strafbar“, so Schmitz-Elvenich.