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Pharma-Konzerne müssen Unterlagen über Nebenwirkungen herausgeben

Berlin (dts) – Deutsche Gerichte haben große Pharma-Unternehmen dazu verurteilt, ihre internen Unterlagen über Nebenwirkungen und bekanntgewordene Erkrankungen an geschädigte Patienten herauszugeben. Bisher weigerten sich die Hersteller von Arzneimitteln häufig dagegen, firmeninterne Informationen über schädliche Nebenwirkungen potentiellen Opfern zugänglich zu machen. Wie der „Spiegel“ in seiner morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, haben Geschädigte nun aber sogenannte Auskunftsklagen gewonnen. So hat das Landgericht Berlin einer Klägerin gegen MSD Sharp & Dohme, die nach der Einnahme von Vioxx schwere Herzprobleme bekommen hatte, das Recht auf Auskunft gegeben. Das Kölner Landgericht verurteilte zudem den Pharmahersteller Pfizer, interne Dokumente herauszugeben. Ein Witwer hatte geklagt, dessen Frau nach der Einnahme eines Antidepressivums Selbstmord begangen hatte. Mit diesen Urteilen ist eine Art Waffengleichheit zwischen der Industrie und Patienten hergestellt worden.
Grundlage dafür war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Die Richter hatten in ihrem Beschluss zu einem Vioxx-Fall die Rechte der potentiellen Medikamentenopfer gestärkt, um ein „weitgehendes Leerlaufen“ der Haftung bei Arzneimittelschäden zu vermeiden.

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