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Magazin: Auch Bundesjustizministerium nutzte externe Dienste

Berlin (dts) – Das Bundesjustizministerium hat ebenfalls externe Partner beauftragt, um Gesetzesentwürfe zu erarbeiten. Wie das Magazin „Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, soll das Ministerium einem Düsseldorfer Rechtsprofessor ein Honorar in Höhe von rund 6.000 Euro für „wissenschaftliche Vorarbeiten“ für ein Gesetz gezahlt haben, welches 2007 in Kraft getreten ist. Die Justizministerin will künftig klare Regeln für alle. „Bei jedem Gesetzentwurf sollte offengelegt werden, welche externen Stellen an der Formulierung mitgewirkt haben“, so Zypries. Der FDP-Haushaltsexperte Fricke forderte ebenfalls, dass die Ministerien deutlich klarstellen sollten, wie viel Ministerium in einem Entwurf stecke und wie viel externe Kanzlei. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war unter Druck geraten, weil in seinem Auftrag eine internationale Anwaltskanzlei einen Gesetzentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken erarbeitet hatte.

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