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    Berlin (dts) – Das Bundesjustizministerium hat ebenfalls externe Partner beauftragt, um Gesetzesentwürfe zu erarbeiten. Wie das Magazin „Spiegel“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, soll das Ministerium einem Düsseldorfer Rechtsprofessor ein Honorar in Höhe von rund 6.000 Euro für „wissenschaftliche Vorarbeiten“ für ein Gesetz gezahlt haben, welches 2007 in Kraft getreten ist. Die Justizministerin ...