Stichworte
-
Zum zweiten Mal: Doppelte Haushaltsführung in früher genutzter Wohnung war möglich
Wenn ein Berufstätiger an einem anderen Ort als dem Familienwohnsitz beschäftigt ist und auch dort wohnen muss, kann er dies steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das bedeutet, die zusätzlich entstandenen Fahrt- und Mietkosten sind absetzbar. Wie aber ist es zu bewerten, wenn jemand nach einer Zwischenstation in eine bereits früher genutzte Zweitwohnung zurückkehrt und ... -
Trend zur Zweitwohnung – Studenten und Fernpendler drängen verstärkt in die Ballungsräume
Berlin (ots) – In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Zweitwohnungen um 30 Prozent auf 1,1 Millionen gestiegen. Dies ist das Ergebnis einer Analyse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 durch das Forschungsinstitut empirica im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS). Mittlerweile entfallen fast 3 Prozent des deutschen Wohnungsbestandes auf Zweitwohnungen. Zugleich nahm die Zahl der ...