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    Lausanne (dts) – Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein darf wieder trainieren. Das entschied der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne. Der CAS bestätigte zwar die Wettkampfsperre gegen Pechstein, hob jedoch einen Teil der Regeln der Weltdoping-Agentur (WADA) auf. In dem WADA-Code heißt es, dass des Dopings beschuldigte Athleten auch nicht trainieren dürfen. Das Urteil über die Zweijahressperre ...