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    Image via Wikipedia Duisburg (ots) – In der Zeit vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009 konnten, bzw. können noch Bürgerinnen und Bürger illegale Schusswaffen bei der Polizei abgeben, ohne sich ggf. einer Strafverfolgung auszusetzen. Diese Amnestie gilt nicht z.B. für Kriegswaffen, Maschinenpistolen etc. Wir appellieren vor allem an jene, die vielleicht aus Nachlässen oder Auslandsurlauben noch ...