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Duisburg: Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig
Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in ... -
Duisburger Bürger- und Ordnungsamt informiert: Traditionelle Osterfeuer sind nicht erlaubt
Das Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass die Osterfeuer auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Brauchtumsfeuer. Ebenso ... -
Duisburg: Gemäß Bürger- und Ordnungsamt sind traditionelle Osterfeuer nicht erlaubt
Das Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass die geplanten Osterfeuer in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Brauchtumsfeuer. Ebenso ...