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    Die Jusos im Kreis Warendorf rufen daher alle Demokraten dazu auf, sich an dieser friedlichen Gegendemonstration in Hamm zu beteiligen
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    Dortmund – In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht soeben das Verbot der von Herrn Giemsch angemeldeten Neonazi-Demonstration aufgehoben. Das Polizeipräsidium Dortmund als zuständige Versammlungsbehörde muss deshalb nun die konkreten Bedingungen für die Versammlung der Rechtsextremen am 05. September in Dortmund unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festlegen. Das wird zeitnah geschehen. Polizeipräsident Hans Schulze:“ Diese ...