Stichworte
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Zum zweiten Mal: Doppelte Haushaltsführung in früher genutzter Wohnung war möglich
Wenn ein Berufstätiger an einem anderen Ort als dem Familienwohnsitz beschäftigt ist und auch dort wohnen muss, kann er dies steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das bedeutet, die zusätzlich entstandenen Fahrt- und Mietkosten sind absetzbar. Wie aber ist es zu bewerten, wenn jemand nach einer Zwischenstation in eine bereits früher genutzte Zweitwohnung zurückkehrt und ...