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    Image by _maddin_ via Flickr Der Hartz-IV-Satz für Strom* eines alleinstehenden Arbeitslosen reicht im gesamten Bundesgebiet nicht aus, um die für ihn durchschnittlich anfallenden Stromkosten** zu begleichen. Um bis zu 30 Prozent übersteigen die Kosten den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz für Strom. Dies ermittelte das unabhängige Vergleichsportal CHECK24.de. Besonders betroffen sind Verbraucher in Ostdeutschland. Dort gibt es überdurchschnittlich ...