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    Dortmund – In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht soeben das Verbot der von Herrn Giemsch angemeldeten Neonazi-Demonstration aufgehoben. Das Polizeipräsidium Dortmund als zuständige Versammlungsbehörde muss deshalb nun die konkreten Bedingungen für die Versammlung der Rechtsextremen am 05. September in Dortmund unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts festlegen. Das wird zeitnah geschehen. Polizeipräsident Hans Schulze:“ Diese ...