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Zank um Hartz-IV-Empfänger – Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich vom Bundessozialgericht benachteiligt
Baierbrunn (ots) – Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom Januar dieses Jahres bekommen Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert bleiben müssen, vom Jobcenter 287 Euro für ihre Versicherung erstattet. Die gesetzlichen Kassen bekommen pro Versichertem nur 131 Euro. Weil ihre Ausgaben für diese Mitglieder tatsächlich im Schnitt 278 Euro betragen, fühlen sich AOK und Co. benachteiligt. Im ...