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Unbürokratische Hilfe für Gastronomie: Stadt Duisburg erlässt Fristverlängerung für Gaststättenerlaubnis
Durch das weiterhin andauernde Infektionsgeschehen leidet die Gastronomie seit etwa einem Jahr unter erheblichen Einschränkungen und Belastungen. Einige Gaststättenbetriebe können seit dem 17. März 2020 bis heute nicht oder nur in eingeschränktem Umfang öffnen. Nach § 8 Gaststättengesetz erlischt eine Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Grundsätzlich gilt: ...