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Das erwartet uns: Hinweise zur Wiedereröffnung der Gastronomie
Die IHK Krefeld informiert: Gastronomen dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen, sofern im Innen- und/oder Außenbereich das Abstandsgebot gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept vorliegt. Die Coronaschutzverordnung NRW verpflichtet alle Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbisse, (Eis-)Cafés, öffentlich zugängliche Mensen und Kantinen sowie andere Einrichtungen der Speisegastronomie in § 14 sowie in der dazugehörigen Anlage ...