• Duisburger Rathaus
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    Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 2. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind ...
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    Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 28. Dezember bis einschließlich 3. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, das Gesundheitsamt sowie der städtische Sonderaußendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind ...
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    Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr (mit Ausnahme ihrer Verwaltung), die Kulturbetriebe oder der Notdienst im Standesamt. Für die ...