
Am morgen klingelte es gegen 9 Uhr an der Türe. “Sie müssen ihre Wohnung verlassen. Es besteht Gefahr um Leib und Leben”, sagte ein Mitarbeiter dem Anwohner, nachdem er die Türe öffnete. Laut Informationen des Anwohners, müssen alle das Haus aufgrund Brandschutzmängel verlassen. Aber wohin?
Einige Anwohner räumten unter Beobachtung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gehorsam und emsig ihre Sachen in einen Transporter ein. Sie sprechen kein Wort Deutsch. Ein Anwohner ist Halter von zwei Hunden. Er ist verzweifelt. Ihm habe man eine Notunterkunft angeboten. Doch in diese darf er seine Tiere nicht mitnehmen. “Ohne meine Hunde gehe ich nirgendwo hin. Da bleibe ich dann lieber obdachlos”, sagt er auf Anfrage der Redaktion. “Ins Tierheim abgeben geht auch nicht. Später müsste ich eine Auslöse-Summe zahlen. Das Geld habe ich nicht”, sagt er weiter. 25 Jahre habe er in dem Haus gelebt, nie gab es Probleme.
Laut Information der Anwohner vor Ort leben wohl ebenfalls eine alleinerziehende junge Frau mit ihrer Tochter im Haus. Wie es für sie weiter geht, ist unbekannt.
Lena Wiese, Vorsitzende vom „Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen“ in Duisburg-Hochfeld war ebenfalls vor Ort. Sie bot einigen Anwohnern ihre Unterstützung an. Vor Ort konnte sie nicht wirklich viel in Erfahrung bringen. Ihr gegenüber wurde mitgeteilt, dass im Gebäude eine 10-köpfige rumänische Familie, der Anwohner mit zwei Hunden und Inhaber der im Untergeschoss ansässigen Bar ansässig seien. “Wir haben ihnen unsere Visitenkarten gegeben”, teilte sie der Redaktion mit. Mehr konnte sie für die Anwohner vor Ort nicht tun.
Laut Pressesprecher der Stadt Duisburg seien 15 Personen unter der Adresse gemeldet, tatsächlich angetroffen wurden vor Ort nur vier Personen. Eine Familie, die ebenfalls unter der Adresse gemeldet sei, soll sich zur Zeit in Rumänien aufhalten. Der Gewerbebetrieb im Untergeschoss soll nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung nicht mehr aktiv sein.
Die Anwohner mussten das Gebäude räumen, da die Task Force zahlreiche gravierende Brandschutzmängel, weitere diverse Mängel und Mängel nach dem Wohnraumstärkungsgesetz feststellten, von denen für die Bewohner eine konkrete Gefahr ausgehe. Unter anderem sei auch die Statik des Gebäudes in Frage zu stellen, erhebliche Risse wurden entdeckt, teilte uns die Pressestelle der Stadt Duisburg auf Anfrage mit.
In der Vergangenheit soll es mehrfach Kontakt zum Eigentümer gegeben haben wegen geringerer Mängel/Gefahrenstellen, die alle beseitigt worden sind. Aktuell wurde dem Eigentümer eine mündliche Nutzungsuntersagung mitgeteilt, die schriftliche folgt. Anhand dieser muss der Eigentümer ein Sanierungskonzept zur Behebung der Mängel vorlegen, erklärt die Pressestelle der Stadt.
Die regelmäßige Ablehnung von Verantwortung durch Wohnungseigentümer führt auch zu zusätzlichen Belastungen von Mietern. Oftmals sind Tierhalter betroffen. Diesen ist dann die ist die Mitnahme ihrer Tiere in Notunterkünften nicht gestattet, da in Duisburg Haustiere sowohl aus hygienischen als auch aus Sicherheitsgründen nicht mit in die Notunterbringung genommen werden dürfen, so der Pressesprecher der Stadt. Dies führe dann dazu, dass die Halter ihre geliebten Tiere wohl zunächst auf eigene Kosten zum Beispiel im Tierheim der Stadt Duisburg unterbringen müssten, was zu erheblichen Kosten führt. Der Vermieter müsste diese Kosten übernehmen. Laut Gesetz ist der Vermieter für alle Kosten einer solchen Räumung schadensersatzpflichtig, doch in der Praxis dürften die Halter auf ihren Kosten sitzen bleiben.
“Als Betreiber der städtischen Not- und Gemeinschaftsunterkünfte hat die Stadt Duisburg eine Verantwortung gegenüber allen untergebrachten Personen sowie dem Betreuungspersonal. Beispielsweise könnte es bei anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu allergischen Reaktionen gegenüber den Tieren kommen. Hinzu kommt, dass eine artgerechte Haltung der Tiere in Notunterkünften nicht gewährleistet werden kann. Deshalb müssen Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Tiere für die Zeit der Unterbringung in die Obhut von Bekannten oder auf eigene Kosten in das städtische Tierheim geben”, so die Antwort der Stadt.
Das Städtische Tierheim teilte uns auf Anfrage mit, dass es durchaus dazu kommen kann, dass aus Räumungen Tiere übergangsweise aufgenommen werden. Doch es soll kein “Pensions-Charakter” aufkommen. In einem solchen Fall kommen auf die Halter Kosten in Höhe von ca. 52 Euro pro Tag für die Unterbringung an. Laut einer Sprecherin des Tierheims gab es vor einigen Wochen einen Fall, in dem die Halterin nach der Räumung ihren Hund im Tierheim unterbringen musste. Die angefallen Kosten konnte sie nur durch Aufbringung von Spendengeldern ausgleichen.
Letzten Endes stellt sich bei aller Notwendigkeit die Frage, wie die Stadt ein ganzheitliches Konzept entwickeln kann, um die akute Notsituation der betroffenen Mieter einer Räumung abzumildern. Schlussendlich sind die Mieter Opfer ihres Vermieters, der sich offensichtlich nicht um die Sicherheit der Wohnräume gekümmert hat. Es ist verständlich, dass die Stadt Duisburg die Aufgabe hat akute Gefahrenlagen abzuwehren, wozu auch eine Unterbringung in Notunterkünfte gehört.
Bei einer Vielzahl an notwendigen Räumungen in Duisburg wäre es zum Schutz der Mieter notwendig dass sie Stadt mit den zahlreichen ansässigen Sozialträgern ein effektives Nachsorge-Konzept entwickeln sollte. Hierdurch würde auch vermieden, dass die Unterbringung von Familien bei Freunden und Verwandten nicht zu einer weiteren Überbelegung von Wohnräumen und der daraus resultierenden neuen Problemimmobilien führe.