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Duisburg: Vollsperrung des Karl-Lehr-Brückenzugs – Schulkinder können Schienenersatzverkehr nutzen

Die Vollsperrung des Karl-Lehr-Brückenzuges in Duisburg-Ruhrort von  Montag, 25. September, bis voraussichtlich Dienstag, 31. Oktober, stellt  Schulkinder, Eltern und Schulen vor Herausforderungen. 

Für die Zeit der Sperrung ist es Schülerinnen und Schülern aber möglich, den  Schienenersatzverkehr der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) zu  nutzen: 

• Alle Schulkinder, deren Schulweg über den Karl-Lehr-Brückenzug  führt und dafür bisher kein Bus- oder Bahnticket nutzten, können  ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der DVG im  Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für Schulische  Bildung erstatten lassen.  

• Alle Schulkinder, die bisher keinen Anspruch auf ein ermäßigtes  Schülerticket hatten und deren Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke  führt, können sich ab sofort das Deutschlandticket für Schüler bei der  DVG im Kundencenter kaufen und nachträglich beim Amt für  schulische Bildung erstatten lassen. Das ist bei allen Schülerinnen  und Schülern der Fall, bei denen der Fußweg von der eigenen  Haustüre bis zum Schultor bei der Primarstufe unter zwei Kilometern,  bei der Sekundarstufe I unter 3,5 Kilometern und der Sekundarstufe  II unter fünf Kilometern beträgt. 

• Für alle Schulkinder, die aktuell ein ermäßigtes Schülerticket zur  Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs haben und deren  Schulweg über die Karl-Lehr-Brücke führt, können sich nachträglich  beim Amt für Schulische Bildung den Eigenanteil erstatten lassen. 

„Die Sperrung der Karl-Lehr-Brücke wird auch für zahlreiche Duisburger  Schülerinnen und Schüler und ihre Familien eine Herausforderung. Sie  müssen nicht nur längere Fahrten zur Schule und nach Hause in Kauf  nehmen. Für viele der Familien wird erstmals auch der Kauf einer Fahrtkarte  notwendig. Um die Situation etwas zu entspannen, haben wir mit der DVG  einen Weg gefunden, allen Kindern und Familien, deren Schulweg über die  Karl-Lehr-Brücke führt, vorübergehend ein kostenloses Deutschlandticket  anbieten zu können“, betont Bildungsdezernentin Astrid Neese. 

Die Anträge zur Erstattung werden in den jeweiligen Schulsekretariaten  ausgelegt und können durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten oder  volljährigen Schüler vollständig ausgefüllt per E-Mail an  schuelerfahrkosten@stadt-duisburg.de oder postalisch an das Amt für  Schulische Bildung, Ruhrorter Str. 187, 47119 Duisburg, gesandt werden.  Der Anspruch auf die Erstattung erlischt mit Aufhebung der Sperrung des  Brückenzugs, voraussichtlich Ende Dezember. 

Hintergrund 

Für die Schulwoche vom 25. bis 29. September 2023 sowie die beiden  Wochen nach den Herbstferien vom 16. bis 31. Oktober 2023 werden  unvermeidbare Verspätungen entstehen, die den Schulalltag begleiten 

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