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Wann kriegen Bauarbeiter Hitzefrei?

Quelle: pixabay.com/ AnnaWaldl

Auch in diesem Sommer werden die Temperaturen vielerorts wieder über 30 Grad liegen.
Diejenigen, die sich in den Pool flüchten oder in einem klimatisierten Raum arbeiten können, schätzen sich glücklich. Aber was ist auf Baustellen und wie sieht das arbeitsrechtlich aus?

Unklare Rechtslage

Ab 35 Grad ist das Büro ohne Abhilfemaßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz im Sinne der Regeln für Arbeitsstätten geeignet. Doch solche Temperaturen werden im Freien schnell erreicht oder gar überschritten. Dennoch haben die Bauarbeiter keinen Anspruch auf „hitzefrei“. Selbstverständlich gelten jedoch auch für sie die Arbeitsschutzbestimmungen.

Es gibt keine absoluten Temperaturgrenzen, ab welchen Arbeit im Freien eingestellt werden kann oder muss. Das heißt aber nicht, dass Bauarbeiter diesbezüglich vogelfrei wären und selbst bei Gluthitze noch den Vorschlaghammer schwingen oder den Klappbodenbehälter mit Schutt füllen müssen. Ihre Chefs müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes einhalten. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt klar vor, dass Arbeitgeber die Arbeit so organisieren müssen, dass Gefahren für Leib und Wohl möglichst vermieden und unvermeidbare Risiken minimiert werden.

Eine denkbare Maßnahme ist bspw. die Beschattung von Baustellen oder die kostenlose Bereitstellung von ausreichend Sonnencreme, Wasser und Sonnenbrillen für die Mitarbeiter. Bei Gesundheitsgefährdung besteht natürlich Handlungsbedarf. Welche Maßnahmen verhältnismäßig sind, hängt von der Hitze und Art der Baustelle ab. Schließlich ist das Risiko von Hitzeschlag und Sonnenbrand eine ernsthafte Gefahr (und somit Gegenstand des Arbeitsschutzes). Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, sollten
Arbeitgeber zumindest erleichternde Maßnahmen ergreifen – wie etwa die Bereitstellung von Wasser und Sonnencreme oder aber körperlich schwere Arbeitsschritte nach Möglichkeit fernab der Mittagshitze zu organisieren.

Wann ist „zu viel“ zu viel?

Körperlich anspruchsvolle Arbeit im Freien und bei Hitze ist keineswegs unbedenklich. Doch wenn es zu heiß ist, können Bauarbeiter nicht einfach nach Hause gehen. Aber wenn sie wegen Überhitzung und Überarbeitung nicht weiter arbeiten können, haben sie dieselben Rechte wie im Falle eines grippalen Infekts oder anderer Einschränkungen ihrer gesunden Leistungsfähigkeit. Insoweit ist es also auch absolut im Interesse der Arbeitgeber, das Risiko minimieren zu können. Denn wer seinen Arbeitern unter äußerlich schweren Bedingungen viel zumutet und keine Erleichterung verschafft, darf sich nicht wundern, wenn diese sich tags darauf in Serie krank melden.

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