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Duisburg: Ordnungsamt räumt erneut Immobilie in Hochfeld

Heute wurde in Hochfeld durch die Stadtverwaltung erneut eine Immobilie geräumt. Bei der Begehung durch die Task Force in Hochfeld wurde ein Haus, welches sich auf der Gravelottenstraße befindet, geschlossen. Zuvor wurde laut Angaben der Stadt eine brandschutztechnische Begutachtung des Hauses durchgeführt. In dem Objekt wurdeweine Vielzahl gravierender Brandschutzmängel, baurechtliche Mängel sowie Mängel nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW vorgefunden. Dazu zählen nach ersten Erkenntnissen u.a. fehlende Rettungswege, statische Mängel, nicht vorhandene Fensterbeschläge (Fenster ließen sich nicht mehr öffnen), ein sich im Dachstuhl befundener nicht genehmigter Wohnraum.

Des Weiteren wurden fehlende Waschgelegenheiten, ein fehlender Wasseranschluss und defekte Toiletten vorgefunden. Die Vielzahl der Mängel und vor allem die erheblichen brandschutzrechtlichen Mängel führten zur sofortigen Nutzungsuntersagung, da Gefahr im Verzug festgestellt wurde.

Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wurde aufgrund der Nutzungsuntersagung des Hauses geschlossen, da durch die Schließung des Hauses Rettungswege für die Gewerbeeinheit fehlen.

Grundsätzlich gilt (laut Statement der Stadt Duisburg):

„Gefahr im Verzug bedeutet, dass im Falle eines Brandes die unmittelbare Bedrohung für das Leben der Bewohner besteht. Im Vordergrund steht bei einer Nutzungsuntersagung der Schutz von Mietern und Nachbarn, um diese vor Gefahren zu schützen. Erst wenn der Eigentümer die Mängel abgestellt hat, ist eine Nutzung für die Mieter wieder möglich. Eigentümer sind zu jeder Zeit zivilrechtlich dazu verpflichtet, ihr vermietetes Eigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand und ohne Gefährdung für Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung zu stellen.“

Von der Räumung seien gemäß Angaben der Stadt insgesamt 55 Personen (davon rund die Hälfte Kinder) betroffen. Zudem wurden Personen angetroffen, die in dem Objekt nicht gemeldet waren. Vor Ort wurden durch hinzugezogene Polizeibeamte die Personalien der nicht gemeldeten Personen festgestellt. Die Überprüfung ergab, dass eine Person zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.

Den Bewohnerinnen und Bewohnern des Objektes wurden sofort Ersatzunterkünfte angeboten, da der Eigentümer keinen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen konnte. Nach aktuellem Stand möchten 22 Personen in einer Notunterkunft untergebracht werden, hieß es auf Anfrage der Redaktion.

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