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Duisburg: Polizei informiert zur Versammlungslage am kommenden Samstag

Die Polizei Duisburg informiert anlässlich in der Innenstadt stattfindender Versammlungen am kommenden Samstag (22. Januar) ab der Mittagszeit: „PEGIDA“ hatte bereits am 9. Januar eine Versammlung für Samstag angezeigt, diese dann aber vergangenen Montag (17. Januar) wieder abgesagt. Am Mittwoch, 19. Januar, zeigte „PEGIDA“ erneut eine Demonstration für den 22. Januar mit einer Auftaktkundgebung am Bahnhofsvorplatz (Portsmouthplatz) an. Eine Gegendemonstrationen wurde ebenfalls angekündigt.

Polizeidirektor Christian Draeger hat die Leitung dieses Einsatzes übernommen: „Die Polizei wird mit Kräften der Einsatzhundertschaft und Verkehrspolizisten die Versammlungen begleiten. Dabei werden wir den ungehinderten Betrieb der Corona-Impfstellen und der Teststation im Blick behalten – wer hier hin möchte, sollte aus Richtung des Medienhauses an der Verknüpfungshalle anreisen. Darüber hinaus wird die Polizei mit einem lageangepassten Konzept Verkehrsteilnehmer rechtzeitig um gesperrte Bereiche leiten.“

Dennoch müssen Fahrzeugführer, Fußgänger und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs mit Staus, Wartezeiten und Umleitungen im Innenstadtbereich rechnen. Hiervon wird auch die Autobahn A 59 betroffen sein. Autofahrern, die aus dem Duisburger Norden kommen und über die A 59 in die Innenstadt fahren wollen, wird empfohlen, die Anschlussstelle „Duissern“ zu benutzen, da die Abfahrt „Duisburg-Zentrum“ ab 14 Uhr bis etwa 19 Uhr gesperrt wird. Wer die Abfahrt „Duisburg-Zentrum“ aus dem Süden kommend benutzen möchte, wird nur nach rechts in Richtung Koloniestraße abbiegen können. Das Auffahren im Zentrum auf die A 59 in Richtung Süd ist nicht möglich. In Richtung Norden können Fahrer die A 59 nur aus Richtung Kolonietunnel befahren.

Die Polizei weist alle Versammlungsteilnehmer daraufhin, dass laut §3 der Coronaschutzverordnung vom 11. Januar 2022 mit Wirkung ab dem 20. Januar 2022 bei Versammlungen im Freien grundsätzlich eine medizinische Maske zu tragen ist. Ausnahmen von der Pflicht des Maskentragens gelten nur dann, wenn lediglich getestete oder immunisierte Personen Zugang zur Versammlung haben und ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Haben nur immunisierte Personen Zugang zur Versammlung, besteht keine Pflicht zum Tragen der Maske. §3 der Coronaschutzverordnung regelt zudem, dass die für die Versammlung verantwortliche Person Teilnehmer über die geltenden Regeln zu informieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen hat.

Aktuelle Informationen gibt es am 22. Januar auf dem Twitter-Kanal der Duisburger Polizei (@polizei_nrw_du) und im Internet (duisburg.polizei.nrw).

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