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Duisburg: Aktuelle Informationen zu Impfangebote, Kinderimpfungen und Verlängerung der Maskenpflicht auf Märkten

Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

Die Stadt Duisburg bietet in der kommenden Woche wieder dezentrale Impfungen an folgenden Standorten jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr an:

Montag, 17.01.:            Katholisches Altenzentrum Beeckerwerth, Haus-Knipp-Str. 18, 47139 Duisburg

Dienstag, 18.01.:         AGD Alevitische Gemeinde Duisburg e.V., Friedrich-Alfred-Str. 182, 47226 Duisburg

Mittwoch, 19.01.:         Ditib Moschee Hüttenheim, An der Batterie 18, 47259 Duisburg

Donnerstag, 20.01.:   Landschaftspark Duisburg-Nord, Gebläsehalle, Emscherstraße 71, 47137 Duisburg

Freitag, 21.01.:            Kath.Pfarrzentrum St. Marien Schwarzenberg, Lindenallee 29, 47229 Duisburg

Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen: 

– Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg

– Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg

– Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg

– Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg

Hinweise zur Impfung

Alle Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. 

Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.

Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen.

Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. 

Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. 

Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Kinderimpfungen

In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr sowie an Wochenenden jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich. 

Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden. 

Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben

Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. 

Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.

Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.

Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.

Verlängerung der Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten in den Stadtteilen wurde zunächst bis zum Ablauf des 9. Februar verlängert und gilt zu den jeweiligen Marktzeiten.

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