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Neuer Erlass des Land NRW verändert in Teilen die Quarantäneregelungen für Schule und Kita

Quelle: pixabay.com/ congerdesign

Neuer Erlass des MAGS NRW verändert in Teilen die heute Morgen kommunizierten Regelungen.

Dazu Krisenstabsleiter Martin Murrack: „Die Coronapandemie bringt seit mittlerweile eineinhalb Jahren die städtischen Verwaltungen in den besonders stark betroffenen Fachbereichen an ihre Leistungs- und Belastungsgrenzen. Dass die Landesregierung mit ihren zuständigen Ministerien auch nach dieser langen Zeit noch immer nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu koordinieren, macht mich fassungslos. Dass die Inhalte aus der Schulmail vom heutigen Tag von den Regelungen des neuen Erlasses des Gesundheitsministeriums abweichen, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Krisenmanagement des Landes einen neuen und traurigen Tiefpunkt erreicht hat. Leidtragende dieses Versagens sind am Ende die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien, denen an einem Freitagabend neue Regelungen aufgebürdet werden, die schon am nächsten Schul- und Kitatag umzusetzen sind. Dieses rücksichtslose Verhalten der Entscheidungsträger in Düsseldorf zeigt, wie weit sich die Landesregierung mittlerweile nicht nur von ihren Kommunen, sondern auch von den Menschen in Duisburg und vielen anderen Städten in Nordrhein-Westfalen entfernt hat.“

Das MAGS NRW hat am Freitagnachmittag per Erlass die Quarantäne in Schulen und Kitas neu geregelt. Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das Ministerium nun neue Regelungen vor, die zum Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu verringern.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln.

Es wurden im Vergleich zur Schulmail von heute Vormittag folgende Neuregelungen für den Bereich der Schulen getroffen:

„Freitestung“ von Kontaktpersonen

Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR oder Schnelltest (kein Selbsttest) am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).

Für Lehrpersonal oder andere in der Schule tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021.

Zudem wurden folgende Neuregelungen für den Bereich der Kitas getroffen:

1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne ist hauptsächlich auf die infizierten Personen zu beschränken.

In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern.

Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

2) Zusätzliche Testungen

Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern sind bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche durch die Eltern durchzuführen. Das nicht immunisierte oder genesene Personal der betroffenen Einrichtung muss sich in gleicher Frequenz testen lassen.

Vor dem erneuten Besuch der Kita muss ein negatives, schriftliches Testergebnis dort vorgelegt werden.

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen

Kommt es innerhalb der Gruppe zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).

Eine Freitestung mittels Schnelltest (kein Selbsttest) kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne (entsprechend dem 8. Tag nach Kontakt zur infizierten Person erfolgen).

Für Personal der Kindertagesbetreuung oder andere in der Kita tätige Personen gelten die Regelungen der TestQuarantäneVO mit Gültigkeit vom 11.09.2021.

Die Freitestung findet nicht in der Kita und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum durchgeführt werden.

Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen.

Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden.

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