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Duisburg: Geänderte Allgemeinverfügung vom 31. März 2021

Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzwerte und der in Duisburg stark verbreiteten britischen Mutation werden ab Donnerstag, 01.04.2021, Kontaktbeschränkungen nunmehr auch für den privaten Bereich eingeführt.
Treffen im privaten Bereich sind nur noch unter Beteiligung von maximal zwei Hausständen und nur bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen gestattet. Bei der Berechnung der Personenzahl werden die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.

Darüber hinaus ist ab Dienstag, 06.04.2021, auch für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ein bestätigter negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich. Das Testergebnis darf bei Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht älter als 24 Stunden sein. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme mitzuführen.

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