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Wirtschaftsbetriebe informieren zum Winterdiensteinsatz in Duisburg

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg haben sich wie jedes Jahr auf die kalte Jahreszeit vorbereitet, so dass der Winterdienst zum gestrigen Wintereinbruch, nicht zum ersten Mal in diesem Jahr zum Einsatz kam. Bei entsprechenden Temperaturen und Wetterverhältnissen sind die Beschäftigten während des Winterdienstes in der Regel ab 4.30 Uhr im Einsatz, um die Straßen im Stadtgebiet wieder befahrbar zu machen. Tägliche Informationen und Prognosen vom Winterdienst gewährleisten einen schnellen Einsatz der Streufahrzeuge. Durch den besonders starken Wintereinbruch sind an diesem Wochenende die Streufahrzeuge seit Samstagabend durchgehend und somit rund um die Uhr im Einsatz.

Alle Straßen in Duisburg sind je nach Verkehrsaufkommen in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Als erstes werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 gestreut. Darin befinden sich die Hauptstraßen, das Rettungswege- und Vorbehaltsnetz sowie das Netz des ÖPNV. Die zweite Stufe umfasst ebenfalls Teile des Vorbehaltsnetzes aber auch Nebenstraßen mit entsprechender Bedeutung. Insgesamt unterliegen jedoch nur 40% aller Duisburger Straßen dem Winterdienst, 60 % der Straßen werden nicht gestreut. Dabei handelt es sich um reine Wohnstraßen.

Bereits seit Samstagabend ab ca. 21.00 Uhr sind 20 Großstreuer durchgehend mehrfach auf den Straßen der Dringlichkeitsstufe 1, den Hauptstraßen unterwegs, bevor sie in Stufe 2 die Straßen gestreut haben. Ab Sonntagmorgen um 4.30 Uhr wurden dann die Geh- und Überwege geräumt und gestreut, so dass dann zusätzlich 22 Kleinstreuer und mehrere Kolonnenwagen mit insgesamt 133 Beschäftigte im Einsatz waren. Die Wetterprognose sieht so aus, dass der Winterdienst auf den Fahrbahnen zunächst weiterhin durchgehend bis Montag im Einsatz sein wird.

Zum Streuen der Straßen wird Feuchtsalz verwendet. Das Feuchtsalz besteht aus einer angefeuchteten Mischung aus Salz und Sole, das mit dem Streuteller des Fahrzeuges auf die Straßen aufgebracht wird. Auf Gehwegen ist das Streuen von Salz verboten, es sollten nur abstumpfende Mittel, wie Granulat oder Sand eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass die Streupflicht auf allen Gehwegen den Anliegern obliegt.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich bei winterlichen Temperaturen den Witterungsverhältnissen anzupassen und sich dementsprechend vorsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

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