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Stadt Duisburg setzt Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe weiterhin aus

Quelle: pixabay.de/RitaE

Die Stadt Duisburg wird in diesen herausfordernden Zeiten die Gastronomiebetriebe weiterhin mit allen Mitteln unterstützen und die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomiebetriebe bis Ende Juni 2021 erlassen. Nach den ersten Lockerungen im Mai wurden den Gastronomiebetrieben zudem erweiterte Außenbereiche gebührenfrei genehmigt, um den Gaststätten und Geschäften wegen der Kontaktbeschränkungen draußen noch mehr Freiraum zu geben. Diese Erweiterungsmöglichkeiten bleiben ebenfalls bis Ende Juni 2021 gebührenfrei.

„Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, die betroffenen Betriebe, Gastronomen und Händler in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

Die Sondernutzungsgebühren fallen beispielsweise an, wenn öffentliche Flächen, Plätze, Straßen oder Gehsteige für Außengastronomie, Baustellen oder andere Nutzung in Anspruch genommen werden. Für die Gastronomiebetriebe ist die der Außenbereich gerade in den Zeiten milder Witterung ein elementarer Bestandteil des Geschäftsmodells, auch aufgrund der dadurch gegebenen Erweiterung des Bewirtungsraums.

Unabhängig von den vorgenannten Gebührenbefreiungen bleiben weiterhin alle Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig.

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