
Schulpflichtig für das kommende Schuljahr 2021/22 sind Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren wurden. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden hierüber derzeit vom Schulamt informiert.
Kinder, die nach dem 30. Oktober 2015 geboren wurden, können auf Antrag ebenfalls angemeldet werden. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Beim Termin ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtennachweis des Kindes vorzulegen.
Alle anzumeldenden Kinder sollten bei der Anmeldung in der Schule vorgestellt werden.