Für Betroffene, die eine konkrete Reise geplant haben, gibt es deshalb die Möglichkeit, vom 29. Juni bis 3. Juli eine formelle Fiktionsbescheinigung zu beantragen, die schon am Folgetag abgeholt werden kann. Bei der persönlichen Vorsprache in der Zentrale der Ausländerbehörde im Averdunk-Zentrum auf der Königstraße 63 – 65 ist aber in jedem Fall die Reisebestätigung und die formlose Fiktionsbescheinigung vorzulegen.
Unabhängig davon werden Autoreisen ins Heimatland auf Grund der Corona-Pandemie als äußerst problematisch eingestuft. Es ist fraglich, ob eine Durchreise von Drittstaatsangehörigen durch EU Länder überhaupt möglich sein wird. Zudem gelten für die Länder unterschiedliche Quarantäneregelungen, die es zu beachten gibt.