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Maskenpflicht-Sonderkontrolle: 83 Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs

Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg intensivieren seit dieser Woche die Kontrollen zur Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen deutlich. Dazu sind täglich mehr Kontrolleure unterwegs, die neben den Tickets auch die Maskenpflicht überprüfen. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen. 

Eine erste dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Donnerstag an der U-Bahn-Haltestelle „Meiderich Bahnhof“ statt. Mit Unterstützung durch Mitarbeiter des städtischen Bürger- und Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten die Ticketprüfer der DVG insgesamt 2.850 Fahrgäste in 64 Fahrzeugen. 

Die Ergebnisse:

Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße können die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden.

Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung auch zu einer Sonderkontrolle der Fahrausweise.

Die Ergebnisse:

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.

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