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Duisburg: Nach Terminvereinbarung: Öffnung des Amtes für Soziales und Wohnen

Auch beim Amt für Soziales und Wohnen sind zwingend notwendige, persönliche Vorsprachen – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – ab Dienstag, dem 2. Juni 2020 wieder möglich.

Die in den städtischen Dienststellen für alle Besucher geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MSN) und die allgemein geltenden hygienischen Hinweise sowie die Hinweise innerhalb der Dienstgebäude sind dringend zu beachten. Bitte bringen Sie am Tag der Vorsprache Ihre Termineinladung mit. Das Einladungsschreiben sichert Ihnen den Zugang zum Dienstgebäude.

Die Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin unter den bekannten Telefonnummern oder online zur persönlichen Beratung und Klärung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf www.duisburg.de.

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