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Nach dem NRW-Stufenplan: Änderungen in Duisburg

Duisburger Rathaus

Duisburger Rathaus

Die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg zahlreiche Auswirkungen. Vorangegangen war ein Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch. Grundsätzlich gelten auch künftig die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.

Für Duisburg bedeutet dies:

Auch für die Schulen ergeben sich in den kommenden Tagen Neuregelungen.

Schulbeginn ab 11. Mai:

Schulbeginn ab 26. Mai:

Schulbeginn noch unklar:

Für alle oben genannten Schulen gilt:

Alle Schulleitungen erarbeiten einen individuellen, transparenten und verbindlichen Plan, welcher Jahrgang bzw. welche Lerngruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt.
Es gelten die bekannten Hygienevorschriften (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung sofern Mindestabstand nicht gewährleistet, kein Köprperkontakt, regelmäßigen Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesettikette), sowie besondere Vorkehrungen für den Schulbetrieb, Ausstattung und Reinigung.

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