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Duisburg: Corona – Neuregelungen für Händler ab 20. April

Duisburger Rathaus

Duisburger Rathaus

Nach der gestrigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern werden auch in Duisburg ab Montag, 20. April, wieder viele Einzelhändler öffnen dürfen. Dazu gehören alle Ladenlokale mit weniger als 800 Quadratmeter sowie unabhängig von der Ladengröße auch alle KfZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Dabei müssen sie die notwendigen hygienischen Vorgaben erfüllen und dafür sorgen, dass pro 10 Quadratmeter begehbarer Verkaufsfläche maximal eine Person im Laden ist.

Die Erfahrungen aus den letzten drei Wochen der noch geöffneten Läden haben gezeigt, dass die Menschen sich an die neuen Vorgaben diszipliniert halten.Für noch größere Läden bedeutet diese Entscheidung, weiter abzuwarten. Ziel ist und bleibt es, jede Art von größerer Ansammlung und Begegnung von Menschen zu vermeiden. Deshalb wird das Ordnungsamt auch hier gewissenhaft die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.

Die Vorgaben zu den hygienischen Anforderungen für den Einzelhandel ergeben sich aus § 5 Abs. 6 der Coronaschutzverordnung; hierzu hat die Stadt ein Informationsblatt für Händler erarbeitet (siehe Anlage).

Für die Praxis werden folgende Hinweise gegeben:· Alle Geschäfte mögen einen Nachweis über die Größe des Verkaufsraums zur Hand haben. Gerade für Ladenlokale bis 800 Quadratmeter sind die tatsächlichen Größen für das Bürger- und Ordnungsamt nur schwer einschätzbar; deshalb sollte eine verbindliche Aussage zur Fläche gemacht werden können.

Da nach wie vor Kontaktbeschränkungen gelten, bleiben die städtischen Ämter bis einschließlich 3. Mai für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Für viele Ämter gibt es die Möglichkeit, telefonisch Notfalltermine zu vereinbaren. Weitergehende Informationen finden Sie auf diesen Seiten.

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