Auf den fünf evangelischen Friedhöfen, die es auf dem Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Duisburgs gibt, können derzeit keine Trauerfeiern in Friedhofskapellen und Trauerhalten durchgeführt werden. Stattdessen gibt es – ohne vorherigen Trauerzug – am offenen Grab eine Zeremonie im engsten Familienkreis. Dafür müssen jedoch die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und die Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter eingehalten werden. Der Grund: Angesichts der Corona-Pandemie sind derzeit alle Veranstaltungen im Stadtgebiet untersagt, und es gilt das Kontaktverbot; d.h. auch z.B.: Gottesdienste können nicht wie gewohnt gefeiert werden. Da Trauerfeiern mit einem Gottesdienst gleichzusetzen sind, sind auch diese laut Allgemeinverfügung untersagt. Die Rede ist übrigens vom Marxloher Friedhof (www.bonhoeffer-gemeinde.org), vom Friedhof in Hamborn (www.friedenskirche-hamborn.de), dem Pfarrfriedhof aus Meiderich (www.kirche-meiderich.de und www.obermeiderich.de), dem Friedhof Lange Kamp (www.ruhrort-beeck.de) und dem Wanheimer Friedhof (www.gemeinde-wanheim.de).