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Zeremonien im engsten Familienkreis sind auf den evangelischen Friedhöfen möglich

Auf den fünf evangelischen Friedhöfen, die es auf dem Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Duisburgs gibt,  können derzeit keine Trauerfeiern in Friedhofskapellen und Trauerhalten durchgeführt werden. Stattdessen gibt es – ohne vorherigen Trauerzug – am offenen Grab eine Zeremonie im engsten Familienkreis. Dafür müssen jedoch die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und die Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter eingehalten werden. Der Grund: Angesichts der Corona-Pandemie sind derzeit alle Veranstaltungen im Stadtgebiet untersagt, und es gilt das Kontaktverbot; d.h. auch z.B.: Gottesdienste können nicht wie gewohnt gefeiert werden. Da Trauerfeiern mit einem Gottesdienst gleichzusetzen sind, sind auch diese laut Allgemeinverfügung untersagt. Die Rede ist übrigens vom Marxloher Friedhof (www.bonhoeffer-gemeinde.org), vom Friedhof in Hamborn (www.friedenskirche-hamborn.de), dem Pfarrfriedhof aus Meiderich (www.kirche-meiderich.de und www.obermeiderich.de), dem Friedhof Lange Kamp (www.ruhrort-beeck.de) und dem Wanheimer Friedhof (www.gemeinde-wanheim.de).

 

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