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Duisburg: Glasverbot bei Karnevalsumzügen in Wehofen und Serm

Quelle: pixabay.com/Couleur

In den letzten Jahren hat sich die Menge achtlos weggeworfener Glasbehälter bei den Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm deutlich erhöht.

Hierdurch entsteht für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Um dies zu vermeiden, wurde nun für diese beiden Karnevalsumzüge ein räumlich begrenztes Glasverbot angeordnet. Dieses gilt für den Marktplatz in Wehofen und den Kirchplatz in Serm und jeweils für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) stehen zur Entsorgung von Flaschen Müllbehälter bereit.

Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen (am 22. Februar) und Serm (am 23. Februar) das Verbot in der Zeit 12 bis 18 Uhr zu beachten. Der städtische Außendienst kontrolliert die Einhaltung der neuen Regelung.

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