
Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelunternehmer ihrer Verantwortung gegenüber dem Verbraucher bewusst ist und ein sehr zufriedenstellendes Temperaturmanagement vorweist. Dies äußerte sich auch dadurch, dass einige Unternehmen ihr Angebot und ihre Standzeit an die sommerlichen Temperaturen angepasst haben. Allerdings mussten in drei Betrieben (zwei Imbiss-Container und ein mobiler Imbisswagen) Lebensmittel aus dem Verkauf genommen werden, da die kühlpflichtigen Lebensmittel wie zum Beispiel Salate, mit Wurst und Käse belegte Baguettes, zubereitete Lebensmittel und diverse selbst hergestellte Saucen bei ca. 20 Grad Celsius gelagert wurden.
Insgesamt mussten sechs Verwarnungen ausgesprochen werden, davon drei mit Erhebung von Verwarngeldern. Erfreulich für den Verbraucher ist aber, dass keiner der überprüften Fisch- und Metzgereistände auf den Wochenmärkten Temperaturprobleme aufwies.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass auch bei hochsommerlichen Temperaturen die Kühlkette auf dem Wochenmarkt und in kleinen Imbisseinrichtungen eingehalten werden kann. Empfohlen wird aber der Besuch auf dem Wochenmarkt am frühen Vormittag.