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Kinder und ihr Taschengeld

Viele Eltern diskutieren mit ihren Kindern darüber, wie Kinder ihr Taschengeld ausgeben. Eltern sollten versuchen, den Kindern möglichst früh den gewissenhaften Umgang mit (Taschen)Geld zu lernen. Zudem gibt es gesetzliche Regelungen, was Kinder selbst kaufen dürfen und was nicht. Beim so genannten Taschengeldparagraphen spielt vor allem die Geschäftsfähigkeit der Kinder eine Rolle.

Von Avij (Diskussion · Beiträge) – Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30112364

Kinder dürfen sich etwas dazu verdienen und über ihr Taschengeld weitgehend frei verfügen. Grundsätzlich können Kinder das Geld ausgeben, wofür sie möchten, allerdings gibt es dabei auch einige Ausnahmen. Zu nennen sind hier vor allem der Einkauf in Online-Shops und das Alter der Kinder. Der Bericht zeigt, welche Regelungen für minderjährige Kinder wichtig sind und was Eltern beachten sollten.

Kinder und die Geschäftsfähigkeit

Beim Thema Geschäftsfähigkeit stellt sich die Frage, ab wann Kinder was kaufen dürfen. Dazu gibt das Bürgerliche Gesetzbuch Auskunft. Demnach sind Kinder unter sieben Jahren nach Paragraph 104 BGB nicht geschäftsfähig und dürfen ohne Erlaubnis oder das Beisein der Eltern keine Käufe tätigen. Das gilt auch, wenn sie Taschengeld bekommen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren dagegen sind eingeschränkt geschäftsfähig. Das heißt, die Kinder dürfen rechtlich gesehen fast alles kaufen, wenn die Eltern dem Kauf nicht ausdrücklich widersprechen.

Wenn Kinder und Jugendliche sich etwas kaufen, sollte es sich um altersgerechte Dinge sein, die auch für das entsprechende Kindes- und Jugendalter geeignet und freigegeben sind. Die Eltern müssen außerdem nicht zwangsläufig dabei sein. Eltern haben jedoch immer die Möglichkeit, jeden Kauf rückgängig zu machen, der ohne ihre Zustimmung erfolgt ist. Das gilt für Einkäufe im Online-Shop wie für den Einkauf im Ladengeschäft in der Innenstadt. In der Regel gilt dafür eine Frist von 14 Tagen. Nützliche Finanztipps finden sich auch auf Forexbroker.de.

Der Taschengeld-Paragraph

Paragraph 110 BGB ist auch unter dem umgangssprachlichen Namen Taschengeldparagraph bekannt. Damit werden einige zusätzliche Regelungen getroffen. Wenn ein Kind sieben Jahre oder älter ist und damit eingeschränkt geschäftsfähig, darf es das Taschengeld für altersgerechte Dinge ausgeben. Der Kaufvertrag ist damit wirksam. Eltern wären bei einer Reklamation oder Rückgabe auf die Kulanz beziehungsweise die geltenden Geschäftsbedingungen des Geschäfts oder des Online-Shops gebunden.

Mit dem Taschengeld überlassen Eltern dem Kind eine bestimmte Summe zur freien Verfügung. Dies ersetzt in diesem Fall die konkrete Zustimmung zu einem Kauf. Den Eltern ist dabei überlassen, wie viel Taschengeld sie den Kindern gewähren. Unter den Taschengeldparagraphen fallen auch Geldgeschenke von Verwandten und Freunden zu Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Festlichkeiten wie Kommunion oder Konfirmation. Stimmen die Eltern dem Geldgeschenk etwa der Großeltern zu, stimmen sie damit auch allen rechtlich bindenden Käufen zu, die das Kind mit dem Geld tätigt.

Orientierung an Taschengeldtabelle 2018

Wie viel Taschengeld Kinder bekommen, ist sehr unterschiedlich. Es liegt auch im Ermessen der Eltern. Außerdem spielt die finanzielle Situation der Familie eine wichtige Rolle. Außerdem geben die Jugendämter in Form einer Taschengeldtabelle eine Orientierungshilfe, welche Höhe des Taschengeldes in welchem Alter des Kindes angemessen ist.

Experten empfehlen für Kinder unter sechs Jahren pro Woche 50 Cent bis einen Euro Taschengeld. Für Kinder zwischen sechs und neun Jahren können pro Lebensjahr 50 Cent pro Woche dazukommen. Kinder ab zehn Jahren können das Taschengeld im Monat erhalten, die Höhe kann bei 15 bis 17,50 Euro liegen. Bis zum Alter von 14 Jahren können dann pro Lebensjahr 2,50 Euro im Monat dazukommen. Mit 14 Jahren empfehlen Experten 25 bis 30 Euro, Jugendliche von 15 Jahren können 30 bis 37,50 Euro bekommen. 16-Jährige können 37,50 bis 45 Euro Taschengeld erhalten, 17-Jährige zwischen 45 und 60 Euro. Sind Jugendliche 18 Jahre, sind 60 bis 75 Euro im Monat an Taschengeld angemessen. Diese Beträge sind eine große Richtschnur und werden auch vom Deutschen Kinderschutzbund empfohlen. Kinder bis 9 Jahre sollten das Taschengeld wöchentlich bekommen, da sie so leichter den Überblick erhalten. Sie können das Geld wöchentlich besser einteilen, als wenn sie das ganze Geld monatlich bekommen würden.

Welche Käufe Eltern verbieten sollten

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen und Streitfragen zwischen Eltern und Kindern. Wenn Kinder sich vom Taschengeld etwa Kleidung oder Spielzeug kaufen, das den Eltern nicht gefällt, kann das zu Diskussionen führen. Gleiches ist der Fall, wenn Kinder ihr ganzes Geld in Snacks oder Süßwaren investieren.

Dabei raten etwa Lehrkräfte oder Sozialarbeiter dazu, Kindern weitgehend freie Hand zu lassen, was das Taschengeld anlangt. Eltern sollten sich nicht mehr als dringend erforderlich einmischen. Einschreiten sollten Eltern selbstverständlich, wenn es um Dinge geht, die jugendgefährdend sind. Grundsätzlich ist es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sehr wichtig, selbstständig und eigenverantwortlich mit dem Geld umzugehen. Dazu gehören auch mal falsche Entscheidungen und Fehlkäufe. Nur so lernen Kinder den umsichtigen Umgang mit Geld und machen wertvolle Erfahrungen. So können sie künftig immer besser einschätzen, wofür sie ihr Geld ausgeben und wofür nicht.

Wenn Eltern feststellen, dass Kinder ständig viel Geld für unnötige, schädliche oder gefährliche Dinge ausgeben, sollten Eltern einschreiten. Wenn Kinder etwa immer wieder viele Süßigkeiten kauft, können gemeinsam Regeln zum Naschen aufgestellt werden. Eine Möglichkeit wäre dann auch, dass Eltern das Taschengeld kürzen oder gar ganz streichen, um das Kind zu schützen.

Täuschung bei der Altersangabe

Wichtig zu wissen ist, dass Verträge und sonstige Leistungen nur wirksam sind, wenn die entstehenden Kosten auch vom Taschengeld der Kinder und Jugendlichen bezahlt werden können. Wenn Minderjährige Rechnungen erhalten, ist der Vertrag unwirksam. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Kinder von den Kosten keine Ahnung hatten, als sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Wenn Kinder bei der Altersangabe lügen, um kostenlose Leistungen zu erhalten, entsteht eine Grauzone. Im konkreten Fall hängt es vom Alter des Kindes ab. Kinder oder Jugendliche ab 14 Jahren können zum Beispiel wegen Betruges nach dem Jugendstrafrecht belangt und bestraft werden. In diesen Fällen sollten Eltern nach Möglichkeit vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, das in der Regel für 14 Tage besteht.

Bei einer angeblichen Verletzung der Aufsichtspflicht haben Dritte in der Regel keinen Schadensersatzanspruch gegenüber den Eltern. Juristen gehen davon aus, dass man Eltern heute nicht zumuten kann, die Kinder zu überwachen und etwa das Surfverhalten ununterbrochen zu kontrollieren. Sinnvoll sind auch hier Regeln, die Eltern und Kinder gemeinsam klären sollten.

 

 

 

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