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Duisburger DVG-Vorstand mit exorbitanten Bezügen

Nachdem ich in der jüngeren Vergangenheit die DVG bereits wegen des schlechten ÖPNV kritisiert habe, habe ich mir auch mal andere Details angeschaut und bin auf den Werdegang des jetzigen Technik-Vorstands Klaus-Peter Wandelenus aufmerksam geworden. 2015 war er z.B. in drei verschiedenen ÖPNV-Gesellschaften aktiv, in Essen, in Mülheim-Ruhr und bei uns in Duisburg. Warum und wieso habe ich mal nachgefragt, hier die aktuellen Antworten der DVG:

Frage 1:

Ich habe festgestellt in den drei aktuellsten Bilanzen (die letztveröffentlichten) der EVAG, der MVG und der DVAG, dass Herr Wandelenus in 2015 folgende Vergütungen erhalten hat:

EVAG 2015
Vorstand und Betriebsleitung
Herr Wandelenus erhält für seine Vorstandstätigkeit keine Bezüge. Für seine Funktion als Betriebsleiter hat er 2015 Bezüge von 48T€ erhalten. Ebenfalls aus dem Betriebsleitervertrag hat die EVAG Beiträge für eine arbeitgeberfinanzierte Alters- und Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 40 T€ übernommen.

MVG 2015
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. Klaus-Peter Wandelenus
Die Bezüge von Herrn Wandelenus betrugen erfolgsunabhängig T€ 182,2. Hierin enthalten sind die Kosten für den Dienstwagen in Höhe von T€ 19,4.

DVAG 2015
Vorstand
Den einzelnen Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr nach Maßgabe von § 108 Abs.1 Nr.9 GO NRW folgende Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr.9 HGB gewährt:

Vorstandsmitglied Komponente Gesamtbezüge
Herr Wandelenus erfolgsabhängig 10.998,98 €
erfolgsunabhängig 70.492,07 €
Zuführung zur Pensionsrückstellung 218.183,00 €

 

Gesamt in 2015 rund 312 T EURO. Ohne Altersversorgung etc.

Sind die Angaben wie oben korrekt und handelt es sich in allen drei Bilanzen um die selbe Person?

ANTWORT: Die Angaben in dem Jahresabschluss 2015 der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind korrekt.

Frage 2:

Welche Berufs-Ausbildung und -Abschlüsse hat Herr Wandelenus?

ANTWORT: Klaus-Peter Wandelenus ist Diplom-Ingenieur.

Frage 3:

Wann erscheinen die Bilanzen der DVG aus 2016 und 2017 im Bundesanzeiger?

ANTWORT: Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften werden innerhalb der Veröffentlichungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereicht.

Frage 4 und 5:

Welchen Grund gab es für die oben aufgeführten verschiedenen Anstellungen/Vergütungen in drei verschiedenen Unternehmen, entsprechen diese anteilig den jeweiligen Arbeitszeiten in den jeweiligen Unternehmen?

Sind die drei Unternehmen als Konkurrenten zu bezeichnen, wenn nicht im Verkauf aufgrund der unterschiedlichen Vertriebsgebiete, so doch im Einkauf?

ANTWORTEN: Dipl.-Ing. Klaus-Peter Wandelenus war seit 2008 Vorsitzender der Geschäftsführung der MVG, seit dem 1. Juli 2010 hatte er in der Geschäftsführung der Via das Ressort Technik verantwortet, zudem war er in seiner Funktion als Technischer Vorstand und Betriebsleiter im Vorstand bei DVG und EVAG. Diese Personalunion war notwendig, um innerhalb der gemeinsamen Tochtergesellschaft Via konsistente Entscheidungen treffen zu können. Im September 2016 ist Klaus-Peter Wandelenus vom Aufsichtsrat der DVG zum Technik-Vorstand wiederbestellt worden.

Frage 6:

Wie wurde -wenn Frage 5 mit JA beantwortet- die Wettbewerbs-/Konkurrenzsituation in den Arbeits-/Anstellungsverträgen mit Herrn Wandelenus geregelt (Betriebsgeheimnisse, §181 BGB, etc.)?

ANTWORT: –

Frage 7:

Wie wurden -wenn Frage 5 mit JA beantwortet- die besondere Unternehmensform der AG und die dafür geltenden Gesetzesvorschriften bei der EVAG und der DVG beachtet (zB §328 und §§394,395 AktienG?

ANTWORT: –

Frage 8:

Wo ist Herr Wandelenus ausser in den drei vorgenannten Unternehmen in 2015 sonst noch beschäftigt gewesen?

ANTWORT: Dipl.-Ing. Klaus-Peter Wandelenus war im Jahr 2015 Geschäftsführer der Via Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden nur kurz Via). Die Via führte seit Juli 2010 den operativen Nahverkehrsbetrieb von DVG, EVAG und MVG in den Städten Duisburg, Essen und Mülheim an der Ruhr durch. Via war eine gemeinsame Kooperation der drei Verkehrsunternehmen, die jeweils einen Vertreter in die Geschäftsführung der Via entsendet haben. Die DVG ist zum 31.12.2016 aus der Kooperation ausgeschieden.

=> Anmerkung von mir: Herr Wandelenus hat in 2015 bei der Via als Geschäftsführer keine gesonderte Vergütung zusätzlich erhalten.<=

Frage 9:

Wo ist Herr Wandelenus in 2016 und 2017 beschäftigt gewesen?

ANTWORT: Dipl.-Ing. Klaus-Peter Wandelenus war seit 2008 Vorsitzender der Geschäftsführung der MVG, seit dem 1. Juli 2010 hatte er in der Geschäftsführung der Via das Ressort Technik verantwortet, zudem war er in seiner Funktion als Technischer Vorstand und Betriebsleiter im Vorstand bei DVG und EVAG. Im September 2016 ist Klaus-Peter Wandelenus vom Aufsichtsrat der DVG zum Technik-Vorstand wiederbestellt worden.

Frage 10:

Können Sie mir die Vergütungen für Herrn Wandelenus für 2016 und 2017 -zumindest für seine Arbeit für die DVG- bereits jetzt schon mitteilen?

ANTWORT: Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften werden innerhalb der Veröffentlichungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereicht.

 

Fazit:

Zwei Fragen 6 und 7) sind überhaupt nicht beantwortet worden, auch wurden keine Gründe dafür angegeben. Ich habe mind. einmal nachgehakt.

Einige Fragen sind nicht ganz in meinem Sinne beantwortet worden, zB Frage 10.

Und jetzt zum Kernpunkt:

Herr Wandelenus hat in 2015 insgesamt 312.000 EURO bekommen(ohne Pensionsansprüche, Firmenwagen etc.), von der EVAG 48.000 EURO, von der MVG 182.000 und von der DVG 82.000. (Beträge gerundet)

Mir kam es besonders auf die Antwort zu Frage 4 Teil 2 an: …, entsprechen diese anteilig den jeweiligen Arbeitszeiten in den jeweiligen Unternehmen?

Warum? Nun, ein Mensch hat üblichweise ein bestimmtes Arbeitszeitkontingent. Sagen wir mal es sind pro Arbeitstag(mo-fr) 10 volle Stunden. Wenn ich diese Stunden aufs Jahr hochgrechnet summiere müsste ich konstatieren, dass Herr Wandelenus diese Gesamt-Stunden irgendwie auf seine drei Jobs verteilt haben muß. Tageweise, wochenweise, keine Ahnung.

Da ich keine genaue Antwort bekommen habe kann ich also nur spekulieren. Ich will dadurch auf jeden Fall meine Behauptung in der Headline untermauern.

Ich spekuliere deshalb mal ganz grob in Prozentanteilen und mache an einem fiktiven Beispiel klar worauf ich hinaus will:

Angenommen er hat 20% seiner Arbeitszeit in 2015 bei der EVAG verbracht, so würde dies bedeuten, dass er bei 100% dort insgesamt 240.000 EURO verdienen würde bzw. dies der Wert seiner Arbeit sein würde.

Gleichzeitig angenommen er hätte 60% bei der MVG gearbeitet, dann wären dies hochgerechnet auf 100% insgesamt 303.000 EURO.

Gleichzeitig angenommen er hätte 20% bei der DVG gearbeitet, dann ergäben sich bei 100% 410.000 EURO.

In jedem Fall hat er anteilig sehr viel Geld bekommen. Extrem wäre es, wenn der Arbeitszeit-Anteil bei der DVG nur 10% gewesen wäre. Sein Jahresverdienst hochgerechnet läge bei 820.000 EURO. Noch extremer wäre es gewesen, sein Arbeitsanteil hätte für die MVG bei 10% gelegen.

So weit so gut.

Als zweites widme ich mich der grundsätzlichen Logik hinter solchen Anstellungsverhältnissen. Wenn eine Gesellschaft wie die DVG  im Jahre 2015 auch nur mit einem anteiligen Herrn Wandelenus auskommen konnte, warum ist dies seit 2016 wieder ein Fulltimejob. M.a.W.: Scheinbar können diese Jobs auch von Teilzeitarbeitern ausgeführt werden. Wieviel er in 2016 und 2017 für seine Tätigkeit bekommen hat wollte man mir ja im Vorgriff auf die ausstehenden Veröffentlichungen der Bilanzen noch nicht verraten.

Stellen Sie sich also vor sein Arbeitsanteil für die DVG hätte in 2015 beispielsweise bei 20% gelegen.

Der Mann muß auf jeden Fall ziemlich hin- und hergerissen und -gelaufen sein. Ich wäre (bei dem zusätzlichen Job bei der VIA!!!) ziemlich durcheinander gekommen.

Den gesamten DVG-Vorstand gibts übrigens hier: https://www.dvg-duisburg.de/die-dvg/ueber-uns/vorstand/

 

 

 

 

 

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