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Duisburger Veranstaltungen bewerben – was ist erlaubt?

Duisburg ist bekannt für seine vielen Veranstaltungen, seien sie professionell oder privat organisiert. Hilfe bei der Genehmigung eines Events erhält man beim Ordnungsamt in der Zentralen Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen (ZEB).

Innerhalb der ersten drei Monate ihres Bestehens hat die Zentrale bereits 340 Veranstaltungsanmeldungen erhalten und bearbeitet. Mehr Infos dazu gibt es auf dem Portal der Stadt Duisburg.

Damit das Event viele Besucher anlockt, muss man es im Vorfeld gut bewerben. Flyer und Poster lassen sich problemlos im Copyshop oder in einem Onlineshop drucken. Viele Veranstalter sind sich allerdings unsicher, wo und wann Plakatieren und das Verteilen von Flyern erlaubt ist. Andere machen sich darum gar keine Gedanken – sie plakatieren einfach wild drauf los. Das ist allerdings nicht nur sehr rücksichtslos, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb sollte man die Grundregeln kennen und sich rücksichtsvoll und korrekt verhalten. Nicht zuletzt, um mögliche Interessenten anzusprechen – niemand möchte potenzielle Gäste und Kooperationspartner vergraulen.

Zum Plakatieren braucht man die Erlaubnis des Eigentümers der entsprechenden Flächen, ansonsten gilt das Anbringen von Plakaten als Sachbeschädigung – und die ist strafbar. Zwar macht es einen Unterschied, wenn sich das Plakat rückstandslos entfernen lässt. Doch nur mit einer Genehmigung geht man auf Nummer sicher. Welche Folgen „wildes“ Plakatieren sonst noch nach sich ziehen kann, erklärt die Arag hier.

In Briefkästen sollte man Flyer nur dann einwerfen, wenn kein „Keine Werbung“-Schild dranklebt. Denn zum einen ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Bewohner keinerlei Infomaterial wünschen und sich über den unerwünschten Flyer vermutlich nur ärgern, statt die Veranstaltung zu besuchen. Zum anderen können die Bewohner auf Unterlassung klagen, wenn ein Zusteller den Hinweis am Briefkasten ignoriert. In alle anderen Briefkästen ist es kein Problem, einen kleinen Handzettel einzuwerfen. In der Fußgängerzone darf man mit Genehmigung des Ordnungsamtes Flyer verteilen, allerdings sollte man nie Werbematerial an Autos und Fahrrädern anbringen – schlimmstenfalls hat das nämlich ein juristisches Nachspiel, wie Silvia Heindreich von der Herner Werbeagentur Somethinkspecial auf ihrem Blog erklärt.

Am besten befolgt man also diese einfach Grundregel: Wenn man mit seinem Werbematerial durch die Stadt zieht, fragt man höflich in Cafés und an Veranstaltungsorten, ob man dort Flyer für seine Veranstaltung auslegen oder ein Poster aufhängen darf. Hat man die Erlaubnis dazu bekommen, bringt man das Werbematerial so an, dass es sich nach der Veranstaltung problemlos wieder entfernen lässt. So hinterlässt man einen guten Eindruck und erhöht die Chance, dass die Werbematerialien auch beim nächsten Mal willkommen sind.


Bildrechte: Flickr Flyer verteilen Oliver Hallmann CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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