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Antrag an den Duisburger Rat zum Brand in Bruckhausen

Unser Leser Harald Jochums hat aufgrund des Brandes in der Heinrichstrasse in Bruckhausen am 3.10. eine Eingabe nach §24 GO NRW an den Rat der der Stadt gerichtet.  Er bemängelt vor allem die laufend unterbleibende Sorgfaltspflicht der Stadt gegenüber den Bewohnern.

Gerne berichten wir auch über Ihre Eingaben an den Rat der Stadt. Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten gemäß $24 GO NRW können Sie hier nachlesen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,25

 

Hier die Eingabe von Harald Jochums vom 9.10.2017:

 

Brand in einem Haus in der Heinrichstraße/DU-Bruckhausen am 3.10.2017 auf dem Gelände des sog. Grüngürtels Nord – Antrag nach §24 GO NRW

Sehr geehrte Stadträte/innen, sehr geehrter Herr Link,

in obengenannter Häusergruppe, bestehend aus 2 leerstehenden und einem dazwischenliegenden, bewohnten Haus, hat es am 3.10.2017 in einem der leerstehenden Häuser heftigst gebrannt. Ich betone zum wiederholten Mal, daß die unbewohnten Häuser fast völlig ungesichert waren, die Stadt (incl. der EGDU) hier also ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, was schon seit etlichen Jahren andauert. Das Leben der Bewohner des mittleren Hauses wurde dadurch extrem gefährdet. Der sog. Grüngürtel wurde damals dennoch eröffnet, obwohl ich auf die gravierenden Mängel an den beiden Häusern immer wieder hingewiesen habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und entsprechende politischen und rechtlichen Schritte einzuleiten.

Harald Jochums

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