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Untreueverdacht – Stadt Duisburg beschäftigt Mitarbeiterinnen die in privatem Verein arbeiten

Es gibt Dinge die werden mit den Jahren Usus, so daß alle Welt glaubt es wäre alles korrekt. Manchmal ist auch alles korrekt, aber manchmal sollte man genauer hinsehen.

Das habe ich mal gemacht im Falle des privaten Vereins City-DU e.V. – und zwar schon vor gut einem Jahr, solange bin ich an der Sache schon dran und habe immer noch kein Ergebnis, d.h. keine befriedigenden Antworten. Da aber am Sonntag der nächste OB gewählt und auch über das DOC abgestimmt wird (City-DU und DOC – da muß was klingeln) bring ich die Story mal rechtzeitig zu „Papier“.

Im Herbst letzten Jahres ist mir aufgefallen, dass beim privaten Verein City-DU e.V., der sich um das Duisburger City-Marketing kümmern soll, Frau Dagmar Bungardt die Geschäfte leitet. Soweit so gut und nicht ungewöhnlich. Sie hat auch eine Mitarbeiterin, auch soweit so gut. Aufgefallen ist mir nur, dass Frau Bungardt laut Impressum der Vereins-Webseite www.city-du.de (nicht zu verwechseln mit www.du-city.de) die Email-Adresse d.bungardt@stadt-duisburg.de nutzt.

Bei weiteren Nachforschungen kam heraus, dass sie und ihre Kollegin bei der Stadt Duisburg beschäftigt sind, ob als Angestellte oder als Beamtinnen weiß ich bis heute nicht.

Dies erinnerte mich irgendwie an den Fall Wendt. Also schrieb ich die Stadt an -namentlich  OB Sören Link-  und auch Frau Bungardt, um mich aufklären zu lassen.

Lange Rede kurz gesagt: Da kam von Frau Bungardt bis heute nichts und von der Stadt irgendwann mal der Verweis auf eine Ratsentscheidung aus dem Jahre 1997. Diese wollte man mir -obwohl vorliegend- nicht in Kopie aushändigen, ich mußte sie mir also im Stadtarchiv selbst besorgen.

Tatsächlich, es gab im November 1997 eine Ratsentscheidung den Verein City-Management Duisburg e.V. zu gründen, also den Verein den ich hier kurz City DU e.V. nenne. Das Land NRW war laut Ratsunterlagen bereit für zwei Jahre die Sache zu unterstützen mit max. 500 TEuro genau 497 TEuro für Sachkosten. In dieser Unterstützungszahlung sollten also keine Gelder für Personal enthalten sein. Grobes Ziel war das Marketing der City (=Innenstadt) zu fördern.

Gleichzeitig wurde vom Rat beschlossen einen City-Manager einzusetzen der die Geschäfte des Vereins organsiert und dessen Dienst – und Fachaufsicht bei der Stadt Duisburg liegen soll. Abteilung oder Dezernat wurden nicht genannt bzw. festgelegt, wohl aber der wirklich umfängliche Aufgabenbereich des City-Managers. Der erste in der Position war übrigens Peter Joppa, heute GF von DuisburgKontor.

Die Ratsunterlagen warfen nun einige Fragen auf die ich allerdings auch schon teils vorher ohne Kenntnis der Sachlage bei der Stadt angefragt hatte.

Ich will an dieser Stelle nicht in alle Feinheiten gehen, deshalb nur so viel:

Im Ratsbeschluß von 1997 ist nicht die Rede davon, dass man zwei Leute anstellt/verbeamtet und diese dann verleiht, was ev. das Arbeitnehmerüberlassungesetz tangieren würde. Es ist nur die Rede vom Tragen der Personalkosten seitens der Stadt und von der Aufsicht durch die Stadt. Das impliziert jedoch m.E. juristisch kein Vertragsverhältnis auf Angestellten- oder Beamtenbasis. Man kann es jedoch hineininterpretieren.

Zwischenzeitlich hatte ich auch die Bezirksregierung angeschrieben um auf das Problem hinzuweisen und ev. um auf Klärung durch die Stadt einzuwirken, doch aus Düsseldorf kam nur lapidar der Hinweis es doch wahrscheinlich eher mit der Staatsanwaltschaft zu versuchen. So jedenfalls deute ich das Schreiben. Ist aber nicht weiter wichtig und nur eine Randnotiz. Ich hatte mir über diesen Weg eh nicht viel versprochen.

 

Seit dem 1.9.2017 warte ich nun gespannt auf Antworten zu folgenden abschließenden Fragen vom 3.8.2017 an die Stadt und den OB:

Guten Morgen Herr XXX,

nachdem Sie so unfreundlich-amtlich waren mir die Drucksachen 4576 und 4567/1 nicht als Anlagen zuzusenden, habe ich mir zwichenzeitlich diese selbst besorgt und habe nunmehr die Unterlagen, aus denen Sie zitiert haben, vorliegen.

Aus den Drucksachen sind, wie Sie mit Schreiben vom 3.8.2017 bemerken, u.a. zwei wesentliche Dinge zu entnehmen:

1. Der City -Manager organisiert die die Vereinsgeschäfte und ist kein Vereinsmitglied.

                Anmerkung: Die Satzung des Vereins besagt in §9: Der City-Manager führt die Geschäfte des Vereins.

                Es liegt also eine deutliche Diskrepanz zwischen Geschäfte organisieren und Geschäfte führen vor.

2. Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht für den City-Manager liegt bei der Stadt Duisburg.

                Anmerkung: Es ist unbestreitbar, dass es bei dem City-Marketing eV um kein staatliches Organ handelt. Ob öffentliche Aufgaben übernommen werden, wie sie gemein einer Stadtverwaltung zugerechnet werden, ist ebenso fraglich.  Eine dienstliche und fachliche Organaufsicht kommt also nicht in Betracht.

                Bleibt die Aufsicht über die Person/en. Hierzu ist nirgends erklärt, dass der City-Manager plus eine weitere Person(Sekretariat) beide Angestellte oder Beamte/innnen bei der Stadt Duisburg sind bzw. sein werden bzw. sein sollen/müssen. Es ist lediglich von der Übernahme von Personalkosten für beide die Rede. Das setzt nicht zwingend Angestellten- bzw. Beamtenverhältnisse voraus.

                Die reine Formulierung „Fach- und Dienstaufsicht“ begründet KEIN vertragliches Verhältnis. Es fehlt also nachweislich der ausdrückliche Ratsbeschluß über Vertragsverhältnisse der Personen mit der Stadt.  

                Es ist zwar an anderer Stelle die Rede davon einen City-Manager zu benennen, aber auch an dieser Stelle ist über ein Vertragsverhältnis ist nichts zu finden. Was die zusätzliche 2. Person betrifft ist weiter gar nichts Konkretes zu finden. 

               Per Satzung kann im Vereinsrecht ein Geschäftsführer bestimmt werden, doch die Aufsicht obliegt dem Vereinsvorstand, der selbst in der Regel die Geschäfte führen muß, dies aber delegieren kann.

               Formal wäre die Stadt mit ihrer Aufsicht dem kontrahierend im Wege.

               Sie erklären in Ihrem Schreiben nachwievor nicht, wie es mit den Rechtsrisiken aussieht, die sich zB durch die Nutzung von städtischen E-Mailadressen  (…@stadt-duisburg.de) ergeben. Auch auf Probleme mit §181 BGB (landläufig= Geschäfte mit sich selbst) gehen Sie nicht ein.

Fazit: Ich halte den Ratsbeschluß aus 1997 für rechtswidrig. Sie geben mir auch mit Ihrem Schreiben nicht die endgültige rechtssichere Antwort seitens der Stadt die ich erwünscht hatte. Der oberste Dienstherr Herr OB Link ist in der Sache seit Monaten unterrichtet. Er kann sich daher auf Unwissenheit nicht mehr berufen. Den „Untreue im Amt-Verdacht gegen unbekannt“, wie ich ihn auch schon der Bezirksregierung mitteilte, halte ich daher aufrecht.    

Ich bitte also abschließend um eine nochmalige Stellungnahme bis zum 31.8.2017.

 

 

Und damit jeder nachlesen kann was ein City-.Manager (also zZ Frau Bungardt) alles zu leisten hat hier die Liste, die ein Teil der Ratsunterlagen aus 1997 ist:

https://www.xtranews.de/wp-content/uploads/2017/09/ratsbeschluss-auszug-aufgaben-city-manager-1997.pdf

Diese Liste ist so umfangreich, dass Duisburg -würde man als City-Manager die Aufgaben erfüllen- gar kein DuisburgKontor mehr braucht und auch sonst würde es der City wesentlich besser gehen, auch was die unseelige Geschichte mit dem DOC angeht.

Da aber Frau Bungardt m.E. die Aufgaben in keinster Weise erfüllt, frage ich mich, wo bleibt da die Dienst- und Fachaufsicht?

Oder ist es so, dass die Stadt ihren Einfluß auf die Geschäftsführung des Vereins -Frau Bungardt und Kollegin- derart geltend macht, dass eben nicht so viel für die City gemacht wird wie eigentlich nötig, weil man andere Projekte im Visier hat? Aber nur ein fieser Schelm denkt so schlecht.

Mal gucken wer aus dem Rat aufwacht und selbst mal kritisch hinterfragt wie denn die Sachlage ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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