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Duisburg zahlt Millionen an die GfW, kann GfW-Erfolge aber nicht belegen

Bereits am 1.11.2016 also vor fast einem Jahr hatte ich per §24 GO NRW eine Eingabe an den Rat der Stadt gemacht. Dabei ging es wesentlich um folgendes Anliegen:

Die Stadt Duisburg ist an der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg GmbH (kurz: GfW) mit 50% beteiligt. Die Stadtwerke -eine Tochter der Stadt- zusätzlich mit 1%.

Deshalb schrieb ich vor meiner Eingabe an den Rat im August 2016 die GfW an und bat gemäß IFG NRW um Auskunft über die Neuansiedlungserfolge in den Jahren 2011 bis 2015. Angaben dazu wollte man mir nicht machen, mit der Begründung man sei nicht auskunftspflichtig.

Daraufhin schrieb ich die 50%-Gesellschafterin, also die Stadt direkt an und fragte auch per IFG NRW dort nach. Schließlich müsse man ja als Gesellschafterin mit einem so hohen Anteil wissen, welche Erfolge die GfW in den betreffenden Jahren erzielt hat. Grund: Die Stadt gibt rund 1,2 Mio Euro jährlich an die GfW.

Von dort kam dann die Antwort, daß keine Erfolgszahlen bekannt seien.

Meine eingangs erwähnte Eingabe an den Rat der Stadt war also:

1.11.2016
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Sehr geehrter Herr Link,
ich rege an der Rat der Stadt Duisburg möge schnellstmöglich beschließen die 50%-
Beteilung an der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) auf 5 % zu reduzieren oder
ganz als Gesellschafterin auszuscheiden.
Auf Nachfrage bei der GFW konnte oder wollte diese mir keine Auskunft erteilen wie ihre
Erfolge in 2011,2012,2013,2014,2015 waren was die Ansiedlung von Unternehmen etc
betrifft.
Erst am 6.3.2017 hatte sich der Rat mit meiner Eingabe befasst und „natürlich“ abgelehnt.
Wieso leistet sich die Stadt einen 50%igen Gesellschafteranteil an einem Unternehmen ohne über dessen Erfolge im Bilde  zu sein? Wieso läßt der Stadtrat dies so geschehen?
Ich habe im August 2017 -also ein Jahr nach meiner ersten IFG-Anfrage an die GfW und die Stadt- die Stadt erneut in der Sache angeschrieben und nach den Erfolgen der GfW im Jahr 2016 gefragt, bisher gab es erwartungsgemäß keine Antwort.
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