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Merkwürdiger Beleg der wfbm im Zusammenhang mit Sören Links Hochzeitsfeier

Wer will kann auf einer Seite des Recherche-Netzwerks Correctiv eine merkwürdige Geschichte zu einem merkwürdigen Beleg im Zusammenhang mit Sören Links Hochzeit 2016 nachlesen:

https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel/2017/09/12/der-seltsame-beleg-mit-der-nummer-25983/

Dabei geht es letztlich um die Frage wieso die Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) einen  Nettobetrag in Höhe von 9.345,80 EU (brutto 10.000 EU) intern mit der Betriebsstelle „Der kleine Prinz“ verrechnet und als „Marketing-Massnahme Hochzeit Link“ kennzeichnet.

Anmerkungen meinerseits: Eine Kopie von Links Kontoauszug mit dem von ihm bezahlten Betrag würde helfen. Und: Auf dem der Rechnung an Link vom 23.6.2016 beigefügten Beleg vom 20.6.2016 über die Bewirtung am 18.6.2016(Hochzeitstag) ist ausdrücklich das Wort Bewirtung zu lesen. Auf der Rechnung selbst heißt es jedoch Lieferung. Dazu muß man wissen dass es einen erheblichen Unterschied macht ob nur geliefert wird oder bewirtet wird.  Einmal werden 7% MWST und einmal 19% MWST. fällig. Es sei denn die wfbm hat einen besonderen Steuersatz.

http://www.etl.de/aktuelle-themen/weniger-mehrwertsteuer-fuer-essen-ausser-haus

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