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Duisburger Haushalt mit Nennwerten – stimmt das?

So richtig kann ich es nicht glauben, aber es soll wohl so sein. Der Haushalt 2016 enthält scheinbar Nennwerte statt tatsächlicher Werte.

https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/20/haushaltsplaene.php.media/54772/HPL_2016_gesamt.pdf

Konkret: Vor einigen Monaten schrieb ich die Wirtschaftsbetriebe an und fragte nach ob die 350T EU für die Parkraumbewirtschaftung im Haushalt der Stadt 2016 tatsächlich so pauschal und exakt der Stadt in Rechnung gestellt wurden.  Hintergrund war eine vorausgegangene Frage an die Stadt zum Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben für die Parkraumbewirtschaftung in Duisburg.

Fast 3 Mio EU nimmt die Stadt jährlich ein und hat Kosten von ca. einem Sechstel. Es ergibt sich also ein sattes PLUS. Dieses PLUS wollte ich überprüfen, weil es mir irgendwie viel zu satt erschien und auch noch erscheint.

Die 350T EU an die Wirtschaftsbetriebe sind dabei der größte Kosten-/Ausgabenbetrag. Nun kann man spekulieren ob die WBD den Betrag künstlich gering halten(aus Ausschreibungsgründen = Wettbewerbsvorteil) oder die Stadt mit dem satten PLUS  (=Differenz zwischen hohen Einnahmen und geringen Kosten – 6:1) glänzen will.

Die WBD schrieben mir dann schlußendlich zurück, die 350T EU seien lediglich ein Nennwert und nur voraussichtliche Kosten, was immer das heißen mag. Als ich zurückfragte kam die überraschende Antwort, ich soll mich doch an die Stadt wenden. Was ich auch postwendend am 1.9. per Mail machte. Ich stellte also folgende drei Fragen:

 

Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten.

Hier mein Mailverkehr in Gänze(Namen sind geXXXt):

Guten Tag,

eine Presseanfrage an die WBD wurde mir heute mit einem Verweis an Sie zurückgesandt.

Bitte beantworten Sie meine -weiter unten- gestellten Fragen. Die Antworten lassen sich nicht aus dem von der WBD zuletzt genannten Dokument (HPL 2017 Gesamt) ersehen/ableiten. Danke vorab.

Im übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich den Eindruck habe, daß hier Antwort-Ping-Pong gespielt wird um mich „mürbe“ zu machen.

Gruß

M. Schulze

in Kopie an Herrn Rodenbücher und Frau XXX

 

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff: AW: Haushaltsplan der Stadt Duisburg
Datum: Fri, 1 Sep 2017 13:00:22 +0000
Von: XXX <XXX@wb-duisburg.de>
An: ‚Michael Schulze‘

 

Sehr geehrter Herr Schulze,

Den Inhalt darf ich nicht weitergeben wegen des Hinweises weiter unten!!!

Wir bedauern, dass wir Ihnen nur mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
i.A.

XXX

Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Tel.: (0203) 283 – 3000
Fax: (0203) 283 – 6275
E-Mail: XXX@wb-duisburg.de
Besuchen Sie uns im Internet: www.wb-duisburg.de
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Sitz der Anstalt des öffentlichen Rechts
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
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Vorsitzender des Verwaltungsrats
Carsten Tum

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Diese E-Mail enthält möglicherweise vertrauliche oder rechtlich geschützte Inhalte. Diese E-Mail ist ausschließlich für den oder die oben benannten, vorgesehenen Empfänger bestimmt. Ausschließlich diesen Adressaten ist die Nutzung dieser E-Mail und ihrer Anhänge gestattet. Sollte diese E-Mail nicht für Sie bestimmt oder versehentlich an Sie übermittelt worden sein, bitten wir Sie, uns umgehend per Telefon oder per E-Mail zu informieren sowie diese E-Mail zu löschen. Die unbefugte Weiterleitung und das unerlaubte Kopieren dieser E-Mail sind untersagt.

 

Von: Michael Schulze [mailto:]
Gesendet: Dienstag, 29. August 2017 13:55
An: XXX, Thomas Rodenbücher
Betreff: Re: Haushaltsplan der Stadt Duisburg

Hallo Frau XXX,

herzlichen Dank für die Antwort. Diese wirft jedoch einige Fragen auf. Deshalb möchte ich Sie darauf hinweisen, daß mein Interesse nunmehr nicht ausschließlich privater Natur ist. Ich arbeite auch verantwortlich für die www.xtranews.de – ein Online-News-Magazin.

Daher werde ich die weitere Korrespondenz mit Ihnen als Redakteur der xtranews führen. Ihr Einverständnis setze ich voraus, da sich an den Sachlagen ja nichts ändert.

Folgende 3 wesentlichen Fragen stellen sich mir:

  1. Sie schreiben Nennwerte für einen Haushalt 2016 der bereits „durch“ ist. Wo hoch sind denn die tatsächlichen ordnungsgemäß abgerechneten Kosten für 2016? Die müssten ja im Haushalt stehen? Sonst wären die Zahlen Kosmetik seitens der Stadt, zB für niedrige Kosten und hohe Einnahmen, sowie für die WBD um bei Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten => s. Frage 3.
  2. Warum ist der „Nennwert“ mit 350 TEURO in 2016 und 2017 angesetzt?  Dieser müßte ja zumindest in 2015 bereits einmal tatsächlich „ermittelt“ worden sein, da es sich um keinen Entwurf, Plan etc. handelt?
  3. Schreibt die Stadt die Parkraumbewirtschaftung aus, so daß die WBD sich bewerben muß?

Danke vorab für eine schnelle Rückantwort.

Gruß

Michael Schulze

 

Am 29.08.2017 um 10:47 schrieb XXX:

Den Inhalt darf ich nicht weitergeben wegen des Hinweises weiter unten!!!

 

Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR
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