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Verhalten sich Duisburger Stadträte verfassungswidrig?

Gewiss, diese fragende Überschrift hört sich nach starkem Toback an, doch gemach, die Erklärung dafür folgt sofort. Gemeint sind auch nicht alle Duisburger Stadträte (w/m) aber etliche, vllt. sogar viele, vllt. sogar der überwiegende Teil, vllt. sogar die grosse Mehrheit. Und bei einigen will man schon nach kurzer Zeit als Bürger quasi seine Stimme zurück die man ihr oder ihm bei der Wahl noch gegeben hat.

Aber entscheiden Sie selbst! Zuerst einmal verweise ich auf das Grundgesetz, kurz GG, und den § 38 darin, dann verweise ich auf die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen, kurz GO NRW.

In der GO NRW heißt es vergleichbar mit dem Inhalt des § 38 aus dem GG unter § 43 (1):

Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.

Tja, das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Unsere RatsvertreterInnen sind, selbst wenn sie einer Fraktion und damit i.d.R. einer bestimmten Partei angehören, dazu verpflichtet nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln.

Wenn ich mir allerdings die Ratsabstimmungen der letzten Jahre anschaue, so kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren irgend eine andere Pflicht, ein Zwang würde die Entscheidungen etlicher oder sogar vieler RatsvertreterInnen bestimmen. Vielleicht auch nur aus Zeitmangel, aus Unwissenheit, wer weiß.

Und siehe da, wenn man mal in eine übliche Stammtisch-Runde fragt, fällt sehr oft das Wort Fraktionspflicht oder Fraktionszwang.

Nun wird der gemeine Ratsvertreter, darauf angesprochen, sicherlich dies nicht zugeben, sondern ev. wie folgt fabulieren: „Wieso? Ich bin eben dieser Meinung, die auch viele meiner Ratskollegen teilen.“ Nun ja, dieses Argument ist tatsächlich schlagend. Den Gegenbeweis kann man eben nicht erbringen.

Die Gesetzestexte sind an der Stelle zwar nicht Makulatur, aber in gewisser Weise Schönwetter-Paragrafen.

 

An alle Wählerinnen und Wähler: Wäre es dann nicht sinnvoll, bei der nächsten Kommunalwahl nur die zu wählen die keiner Partei und damit auch keiner parteinahen Fraktion angehören? ( s. § 12 Kommunalwahlgesetz NRW )

Es müssten sich allerdings auch ausreichend Leute zur Wahl stellen. Übrigens wahlberechtigt ist man ab 16 Jahre. Ob da eine/r aus dem Rat das Wohl der 16-jährigen DuisburgerInnen vertritt? Ich habe meine Zweifel.

 

 

 

 

 

 

 

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